
Ubisoft wehrt sich gegen Klage zu The Crew-Abschaltung

Ubisoft besteht vor Gericht auf seinem Standpunkt: Spieler erwerben keine Eigentumsrechte an Videospielen, sondern nur Nutzungslizenzen. Das Unternehmen reagiert damit auf eine Sammelklage von Spielern aus Kalifornien, wie Polygon berichtet.
Der Streit entbrannte, nachdem Ubisoft 2024 die Server des Rennspiels The Crew abschaltete. Da das Spiel "online-only" war, wurde es damit unspielbar. Ubisoft bot nur Käufern der jüngeren Vergangenheit Rückerstattungen an.
In seiner Klageabweisung argumentiert Ubisoft, dass die Verpackung klar auf den Lizenzcharakter hingewiesen habe. Die Kläger hätten zudem kein "erkennbares Schadensbild" vorzuweisen, gleichzeitig seien einige Vorwürfe bereits verjährt.
Die Kläger legten jetzt eine erweiterte Klageschrift vor. Sie werfen Ubisoft zusätzlich Verstöße gegen kalifornisches Geschenkkartenrecht vor. Die In-Game-Währung des Spiels entspreche ihrer Ansicht nach einer solchen Karte - und dürfe damit nicht verfallen.
Als Beleg führen sie die Verpackung an: Ein Aktivierungscode sei bis 2099 gültig gewesen. Dies habe Spieler zu der Annahme verleitet, das Spiel bleibe bis dahin verfügbar. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Lizenzmodell der Spielebranche auf. Kalifornien hat deshalb bereits reagiert: Seit 2024 müssen Unternehmen deutlicher auf den Lizenzcharakter hinweisen. Ubisoft muss bis zum 29.04.25 auf die erweiterte Klage antworten.