Trump triumphiert: Einstellung der Bundesverfahren und Rückkehr ins Weiße Haus
Der bevorstehende Einzug Donald Trumps ins Weiße Haus wird von einer beachtlichen Entwicklung in den USA flankiert: Die US-Staatsanwaltschaft stellt die beiden bedeutendsten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten ein. Sonderermittler Jack Smith hat die Einstellung des Verfahrens wegen des mutmaßlichen Wahlbetrugs in Washington beantragt, und die zuständige Richterin gab dem Antrag prompt statt. Auch die Berufung in der Documenten-Affäre in Florida wird von Smith nicht weiter verfolgt.
Insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen Wiederaufnahme der Verfahren nach Trumps erneuter Amtszeit bleibt die Entscheidung jedoch spannend. Denn als zukünftiger Präsident hätte Trump wohl ohnehin die Befugnis gehabt, die Untersuchungen zu stoppen. Smith erklärte, dass das US-Justizministerium traditionell keine Verfahren gegen amtierende Präsidenten führe.
Trump, der im Januar erneut das Präsidentenamt antreten wird, sieht sich durch das Ende der Verfahren gestärkt und bezeichnete es als Triumph der Rechtsstaatlichkeit. Hingegen halten Experten die Möglichkeit einer Selbstbegnadigung Trumps nach Amtsantritt für durchaus realistisch. Während das amerikanische Volk ein sofortiges Ende der vermeintlichen politischen Einflussnahme fordert, ist die langfristige Wirkung solcher Manöver ungewiss.
Die schweren Vorwürfe gegen Trump, darunter die Anklage aufgrund des Sturms auf das Kapitol im Januar 2021, könnten jedoch nach Ablauf seiner Amtszeit wiederaufleben. Smith betont, dass die Entscheidung, die Ermittlungen zu pausieren, in keiner Weise auf einer inhaltlichen Bewertung beruht. Auch in Florida wird gegen Trumps Vertraute weiter ermittelt, obwohl das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde.
Trotz der jüngsten juristischen Erfolge sieht sich Trump weiterhin in einer Reihe von Verfahren verwickelt, darunter in New York und Georgia. Machiavellistisch geschickt manövrieren seine Anwälte durch den Dschungel der Justiz und verhindern bisher effizient eine intensive gerichtliche Auseinandersetzung während des Wahlkampfes.