Trump-Team fordert Verfahrensstopp in Georgia: Ein raffiniertes juristisches Manöver?
Die Anwälte des frisch wiedergewählten US-Präsidenten Donald Trump haben einen Antrag gestellt, um das Verfahren im Bundesstaat Georgia zu beenden. Ihr Argument: ein amtierender Präsident dürfe nicht strafrechtlich verfolgt werden. Dieses juristische Tauziehen stützt sich auf die Tradition, dass Strafverfahren auf Bundesebene durch das Justizministerium eingestellt werden können. Da es sich bei der Anklage in Georgia jedoch um ein staatsweites Verfahren handelt, bleibt Trump diese Möglichkeit verwehrt.
Der Fall in Georgia dreht sich um Trumps angebliche Beeinflussung der Wahl 2020, ein Verfahren, das sich als hartnäckig erwiesen hat. Die Anklage betrifft neben Trump mehrere Mitangeklagte, doch bisher wurden die Ermittlungen weitgehend durch Trumps Verteidiger verzögert. Die Staatsanwältin Fani Willis musste in der Vergangenheit mehrere juristische Rückschläge hinnehmen. Der Oberste Gerichtshof in Georgia überprüft derzeit, ob sie von dem Fall abgezogen werden muss – eine Entscheidung, die das ganze Verfahren auf den Kopf stellen könnte. Selbst wenn sie im Amt verbleibt, ist ein Prozessbeginn vor dem Ende von Trumps Amtszeit im Jahr 2029 eher unwahrscheinlich.
Neben den Entwicklungen in Georgia hat Trump die Aufhebung eines Schuldspruchs aus New York beantragt. Dort war er in 34 Anklagepunkten für schuldig befunden worden, die mit der Verschleierung von Schweigegeldzahlungen zusammenhängen. Bereits eingestellt wurden hingegen die bundesweiten Anklagen in der Geheimdienstaffäre und dem versuchten Wahlbetrug. Hier berief sich die Staatsanwaltschaft auf die übliche Praxis, gegen amtierende Präsidenten nicht zu ermitteln.