Thüringens Verfassungsgericht kippt Ausgangsbeschränkungen: Grundrechte gestärkt
Die Verfassungsrichter in Thüringen erklärten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Pandemie für verfassungswidrig. Die im Januar 2022 erlassene Landesverordnung betraf Personen, die weder geimpft noch von einer Corona-Infektion genesen waren. Die Thüringer AfD-Fraktion hatte diese Regelung angefochten, und die Richter in Weimar bestätigten nun deren Unzulässigkeit. Die Richter bemängelten insbesondere, dass die Verordnung aufgrund formeller Mängel den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte. Darüber hinaus verletzte sie das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit, was ebenfalls zur Verfassungswidrigkeit beitrug. Die AfD-Landtagsfraktion hatte eine Überprüfung der Verordnung vom 21. Januar 2022 gefordert, wobei es vor allem um die Legitimität der Zugangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen und nächtlichen Ausgangsbeschränkungen ging, die für nicht geimpfte und nicht genesene Personen verhängt worden waren. In anderen Aspekten wies der Verfassungsgerichtshof den Antrag jedoch als unzulässig ab. (Eulerpool News)