Texanisches Gericht erlaubt Hinrichtung eines Häftlings
Ein texanisches Gericht hat kürzlich die Vollstreckung der Todesstrafe gegen einen Häftling genehmigt, der wegen eines sogenannten „Shaken Baby“-Mordes verurteilt wurde. Der Fall, der seit Jahren die Gemüter bewegt, fand nach mehreren Berufungsversuchen nun seinen Abschluss in dieser endgültigen Entscheidung. Die Entscheidung könnte potenziell Signalwirkung für ähnliche Fälle im gesamten Bundesstaat und darüber hinaus haben.
Der Häftling, dessen Name aus rechtlichen Gründen nicht genannt wurde, hatte stets seine Unschuld beteuert und argumentiert, dass die Beweise gegen ihn nicht ausreichen würden, um die Verurteilung aufrechtzuerhalten. Zahlreiche Unterstützer, darunter auch Menschenrechtsorganisationen, hatten sich vehement für eine Aussetzung der Hinrichtung eingesetzt.
Kritiker bemängeln insbesondere, dass die medizinische Diagnose des „Shaken Baby Syndroms“ wissenschaftlich umstritten sei. Jetzt, da das Gericht die Durchführung der Todesstrafe erlaubt hat, stehen den Verteidigern wenige rechtliche Mittel zur Verfügung.
Während die Verteidigung plant, letzte Schritte vor der Hinrichtung einzuleiten, bleibt der Fall ein heiß diskutiertes Thema innerhalb der texanischen Justizlandschaft und darüber hinaus. Die Diskussion um die Legitimität des „Shaken Baby Syndroms“ als medizinische Diagnose wird sicherlich weiter anhalten.