Steuer-Countdown: Wie Sie in den letzten Wochen des Jahres clever sparen
Das Jahr neigt sich dem Ende zu, doch die Steueroptimierung hat jetzt Hochsaison. Während viele erst im Frühjahr an die Steuererklärung denken, lohnt es sich gerade jetzt, noch einmal die eigene finanzielle Situation zu prüfen.
Ob durch clevere Investitionen, Handwerkerleistungen oder gezielte Freibetragsnutzung – wer jetzt aktiv wird, kann im kommenden Jahr seine Steuerlast deutlich reduzieren.
Arbeitskosten: Die 1.230-Euro-Grenze im Blick
„Wenn Ihre Ausgaben für Arbeitsmittel wie Bürostühle oder technische Geräte die 1.230-Euro-Pauschale überschreiten, wird es interessant“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Wer etwa im Homeoffice arbeitet, kann nicht nur die Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro jährlich) geltend machen, sondern auch Arbeitsmittel direkt abschreiben – solange der Kaufpreis 800 Euro netto nicht übersteigt.
Der Clou: Größere Anschaffungen wie Schreibtische oder Computer, die vorwiegend beruflich genutzt werden, lassen sich ebenfalls anrechnen, entweder sofort oder über mehrere Jahre. Wer die Grenze in diesem Jahr noch nicht erreicht hat, sollte prüfen, ob eine Investition vor Jahresende sinnvoll ist.
Sparerpauschbetrag: Noch ungenutzt? Zeit wird’s!
„Bis zu 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Ehepaare können steuerfrei bleiben“, betont Steuerexpertin Juliane Kutzke. Doch viele nutzen ihren Sparerpauschbetrag nicht vollständig aus.
Wer noch ungenutzte Freibeträge hat, sollte Aktien oder Fondsanteile verkaufen und sofort wieder zurückkaufen – ein einfacher Trick, um Gewinne zu realisieren und gleichzeitig steuerfrei zu bleiben.
Vergessen Sie nicht, Ihre Freistellungsaufträge bei der Bank rechtzeitig anzupassen. Das spart unnötigen Aufwand bei der Steuererklärung und verhindert, dass Ihnen zu viel Kapitalertragsteuer abgezogen wird.
Handwerkerrechnungen: Der Staat hilft mit
Fensterputzen, Gartenarbeit oder der große Winterputz: Viele Dienstleistungen rund um Haus und Garten können die Steuerlast senken. „20 Prozent der Arbeitskosten – bis zu 1.200 Euro jährlich – lassen sich direkt von der Steuer abziehen“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.
Auch größere Projekte wie Heizungsmodernisierungen oder Photovoltaikanlagen fallen unter diese Regelung, sofern die Arbeiten bis Jahresende abgeschlossen sind. Wichtig: Nur der Arbeitskostenanteil auf der Rechnung ist steuerlich absetzbar. Materialkosten sind ausgeschlossen.
Gesundheitskosten bündeln und Hürden überwinden
Brillen, Zahnbehandlungen oder Kuren: Gesundheitsausgaben können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden – aber nur, wenn sie die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten.
Für eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 40.000 Euro liegt diese Grenze beispielsweise bei 1.046 Euro.
„Wer größere medizinische Ausgaben plant, sollte diese möglichst in einem Jahr bündeln“, rät Karbe-Geßler.
So können zusätzliche Kosten für Heil- und Hilfsmittel die Hürde knacken. Privatversicherte sollten zudem prüfen, ob eine Beitragsrückerstattung oder der volle Abzug der Beiträge steuerlich vorteilhafter ist.
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Inflationsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei
Eines der effektivsten Steuersparmodelle ist die Inflationsausgleichsprämie. Bis zu 3.000 Euro können Arbeitgeber steuerfrei auszahlen – ein Bonus, der vollständig beim Arbeitnehmer ankommt. „Das ist besonders für Weihnachtsprämien eine interessante Alternative“, erklärt Kutzke.
Auch Jobtickets oder Sachbezüge können steuerfrei gewährt werden. Wer die Möglichkeit hat, sollte ein Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht scheuen.
Mit Spenden Gutes tun und Steuern sparen
Spenden an gemeinnützige Organisationen sind nicht nur eine noble Geste, sondern auch ein effektives Mittel zur Steueroptimierung. Bis zu 20 Prozent des Jahreseinkommens können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bei Zahlungen bis 300 Euro genügt ein Kontoauszug als Nachweis, größere Beträge erfordern eine Spendenquittung.