Schufa-Score darf nicht alleinige Entscheidungsgrundlage sein, entscheidet EuGH
Das höchste europäische Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), hat in einem aktuellen Urteil enge Grenzen für die Verwendung des Schufa-Scores gesetzt. Unternehmen dürfen den Schufa-Score zwar nutzen, um zu entscheiden, ob sie Verträge mit ihren Kunden abschließen - allerdings nur, wenn der Schufa-Score nicht die alleinige Entscheidungsgrundlage ist. Denn laut der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) handelt es sich dabei um eine "automatisierte Entscheidung im Einzelfall", die verboten ist.
In der Regel fragen Banken, Telekommunikationsdienste oder Energieversorger bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Kreditwürdigkeit einer Person. Die Schufa erstellt daraufhin einen Schufa-Score, der die Zahlungsverpflichtungen des Betreffenden bewertet. Laut eigenen Angaben verfügt die Schufa über Informationen zu 68 Millionen Menschen in Deutschland.
Hintergrund des EuGH-Urteils sind zwei deutsche Fälle im Zusammenhang mit der Schufa. In einem Fall forderte eine Frau, der ein Kredit verwehrt wurde, die Schufa auf, einen Eintrag zu löschen und ihr Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte jedoch lediglich den Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem EuGH vor, um grundsätzliche Fragen zur DSGVO zu klären.
Der EuGH entschied nun, dass die Verwendung des Schufa-Scores als maßgebliche Grundlage für einen Vertragsabschluss gegen die DSGVO verstößt. Diese Entscheidung könnte Auswirkungen auf viele Unternehmen haben, die sich bisher auf die Einschätzung der Schufa verlassen haben.
Die Bürgerbewegung Finanzwende begrüßte das Urteil als einen schweren Schlag gegen die Schufa. Das Urteil zwinge die Schufa dazu, verantwortungsvoller mit ihrer quasi-monopolistischen Stellung umzugehen. Die Schufa selbst sieht das Urteil positiv, da es für Klarheit sorge. Die große Mehrheit ihrer Kunden könne den Schufa-Score weiterhin ohne Anpassung ihrer Prozesse nutzen.
Der Datenschutzexperte Christoph Ritzer von der Kanzlei Norton Rose Fulbright in Frankfurt sieht dagegen ein "erhebliches Dilemma" für die Kreditwirtschaft. Wenn die Schufa-Scores nicht mehr so einfach wie bisher genutzt werden können, müssten die Anbieter entweder die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden intensiver prüfen oder die Kunden auffordern, sich bei der Schufa zu registrieren und dem Scoring zuzustimmen.
Verbraucherschützer hoffen trotzdem auf mehr Transparenz und weitere Gesetze. Sie fordern konkrete Vorgaben des Gesetzgebers, damit Verbraucher nachvollziehen können, wie ihr Bonitäts-Score zustande kommt.
Die konkreten Fälle müssen nun von deutschen Gerichten entschieden werden, wobei sie das Urteil des EuGH berücksichtigen müssen. (eulerpool-AFX)