Schlussstrich unter den Diesel-Skandal: Forderungen nach Haftstrafen für VW-Manager
Im Rahmen der fortlaufenden juristischen Aufarbeitung des Diesel-Skandals um Volkswagen forderte die Staatsanwaltschaft harte Konsequenzen für die Hauptbeteiligten des Vorfalls. Für drei von vier Angeklagten, die maßgeblich an der Software-Manipulation beteiligt gewesen sein sollen, sind die geforderten Strafen mehrjährig und nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Volksmund erinnert sich an die Enthüllungen von 2015, wo Millionen Fahrzeuge mit manipulierter Software ausgestattet waren und die VW-Abgase auf der Straße weitaus stärkere Umweltauswirkungen hatten als offiziell angegeben.
Im Detail betrifft die Forderung Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren für einen langjährigen Leiter der Antriebstechnik sowie für ehemalige Chefentwickler und Hauptabteilungsleiter. Ein weiterer ehemaliger Abteilungsleiter der Diesel-Abgasreinigung soll, laut Anklage, nur eine unterstützende Rolle gespielt haben und könnte mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davonkommen. Die Finanzschäden für den VW-Konzern sind enorm, insgesamt sind mehr als sechs Millionen Fahrzeuge betroffen und die Verluste werden auf etwa 4,29 Milliarden Euro geschätzt.
Die Welle der Empörung und die juristischen Folgen erreichten ihren Höhepunkt fast ein Jahrzehnt nach den ersten Enthüllungen in den USA. Obgleich der frühere VW-Konzernchef Martin Winterkorn ursprünglich ebenfalls hätte angeklagt werden sollen, wurde sein Verfahren aufgrund gesundheitlicher Gründe separiert und wiederholt vertagt. Seine Unschuld beteuert er nach wie vor vehement.
Das Verfahren gegen die aktuellen Angeklagten wird fortgesetzt, und das Augenmerk richtet sich nun auf die Verteidiger, die in den nächsten Sitzungen ihre Argumentationen vorstellen werden.