Rundfunkbeitrag bleibt konstant: Gericht entscheidet über Erhöhung
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer entschieden in Berlin, dass der Rundfunkbeitrag bis 2026 unverändert bei 18,36 Euro bleibt. Eine mögliche Erhöhung des Beitrags liegt jedoch bereits beim Bundesverfassungsgericht, da ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingereicht haben, um eine Anhebung zu erreichen. Einige Bundesländer haben die Sender dazu aufgefordert, die Beschwerde zurückzuziehen, doch die Medienhäuser halten an ihrem Vorhaben fest.
Ein neuer Mechanismus zur Anpassung des Beitrags könnte zukünftig eine Widerspruchsmöglichkeit der Länder beinhalten, um das Verfahren zu vereinfachen. Die Länder haben sich bislang über eine Erhöhung des Beitrags auf 18,94 Euro gestritten, die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für die nächste Beitragsperiode empfohlen wurde. Einigkeit besteht darin, dass die KEF nun eine neue Empfehlung für die Jahre 2027 bis 2030 vorlegen soll.
Doch die Einigung der Länderchefs ist nicht unangefochten: Bayern und Sachsen-Anhalt haben eine Protokollnotiz hinzugefügt, in der sie die Vertragsunterzeichnung an die Rücknahme der Verfassungsbeschwerde durch ARD und ZDF knüpfen. Rheinland-Pfalz' Ministerpräsident Alexander Schweitzer betonte, dass die Mehrheit der Länder die Beschwerde als 'unerfreulich' ansehen.
ARD und ZDF verteidigen ihren Weg zum Bundesverfassungsgericht als notwendigen Schritt. Sie argumentieren, dass die Bundesländer gegen das verfassungsmäßige Verfahren zur Beitragserhöhung verstoßen hätten. Kritiker einer Anhebung des Beitrags fordern mehr Reformbereitschaft der Sendeanstalten, während Befürworter auf Einsparungen durch langfristige Reformen und die Inflation verweisen.
Die Ministerpräsidenten haben zudem eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks initiiert, um schlankere Strukturen zu schaffen. Die genaue Umsetzung dieser Änderungen steht jedoch noch aus und bedarf der Zustimmung der Länderparlamente.