Rückgang syrischer Staatsbürger in Deutschland: Einbürgerungen und freiwillige Rückkehr prägen Entwicklung
Der Bestand syrischer Staatsangehöriger in Deutschland hat sich aufgrund von Einbürgerungen und Ausreisen leicht verringert. Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, lebten Ende März 968.899 Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, wohingegen einen Monat zuvor noch 972.470 registriert waren. Die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft durch viele seit 2015 und 2016 eingereiste Flüchtlinge stellt einen wesentlichen Grund für diesen Rückgang dar.
Ende März gab es laut Innenministerium in Deutschland 304.701 anerkannt Flüchtlinge aus Syrien, 4.811 Asylberechtigte und 322.998 Personen mit subsidiärem Schutzstatus. Die Zahl ausreisepflichtiger Syrer betrug 10.729, von denen die Mehrheit eine Duldung hatte. Abschiebungen nach Syrien erfolgen nicht, stattdessen werden Asylsuchende im Rahmen der Dublin-Verordnung in andere europäische Länder überstellt.
Seit Anfang 2024 sind über 600 Personen mithilfe finanzieller Unterstützung des Bundes ins von Veränderungen geprägte Syrien zurückgekehrt. Die Gründung eines neuen Bund-Länder-Programms zur Förderung freiwilliger Rückkehr trägt hierzu bei. 2024 wurden auch die Ausreisen von 87 Personen durch Länderprogramme refinanziert. Zudem stieg die Einbürgerungszahl syrischer Staatsangehöriger auf 75.485 im letzten Jahr.
Ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz verkürzt seit Juni die Wartezeiten für die Einbürgerung, vorausgesetzt, die Bewerber erfüllen bestimmte Kriterien. Die unsichere Lage in Syrien führte zu einer Aussetzung der Asylentscheidungen in Deutschland bis mindestens Mitte 2025. Im ersten Quartal 2025 wurden 9.861 neue Asylanträge gestellt, jedoch stehen noch 52.344 Verfahren aus.
Ein Vorschlag zur Ermöglichung von Erkundungsreisen syrischer Flüchtlinge nach Syrien führt zu Diskussionen. Vor allem Unionspolitiker wie der bayerische Innenminister Joachim Herrmann äußern Skepsis und beklagen unrealistische Erwartungen, da die Entscheidung über den Widerruf des Schutzstatus letztlich beim Bamf liegt.