Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst klargestellt, dass Arbeitgeber berechtigt sind, die Umstände einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Krankschreibung genauer zu prüfen, wenn berechtigte Zweifel an deren Beweiswert bestehen. Dies entschied das Gericht in einem Fall aus Bayern, bei dem es um eine ...