Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst klargestellt, dass Arbeitgeber berechtigt sind, die Umstände einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Krankschreibung genauer zu prüfen, wenn berechtigte Zweifel an deren Beweiswert bestehen. Dies entschied das Gericht in einem Fall aus Bayern, bei dem es um eine ...

Kommentare

(1) eubbw · vor 2 Stunden
Das sollte eigentlich selbstverständlich sein
 
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