Rettung für Meyer Werft: Staat plant milliardenschwere Intervention
Das Kreuzfahrtschiffbauunternehmen Meyer Werft aus Papenburg, das kürzlich mit einer existenzbedrohenden Finanzkrise konfrontiert wurde, soll durch eine milliardenschwere Rettungsaktion des Bundes und des Landes Niedersachsen vor dem Ruin bewahrt werden. Am Mittwoch entscheiden die Haushaltsausschüsse im Bundestag und im niedersächsischen Landtag über den Plan, der die Sicherung von Arbeitsplätzen und den Erhalt der maritimen Industrie zum Ziel hat.
Gemeinsam wollen der Bund und das Land Niedersachsen 400 Millionen Euro investieren, um 80 Prozent der Anteile an der derzeit defizitären Werft zu übernehmen. Darüber hinaus planen beide Parteien Bürgschaften in Höhe von rund einer Milliarde Euro pro Seite, um die notwendige Kreditabsicherung zu gewährleisten. Ein fixes Datum für den Ausstieg der Staatsbeteiligung ist zwar nicht festgelegt, allerdings betonen sowohl Berliner als auch hannoversche Quellen, dass das Engagement des Staates nur temporär sein solle, da keine privaten Investoren gefunden werden konnten. Meyer Werft gilt als unverzichtbar für die strukturpolitische Entwicklung in der Region.
Um bis Ende 2027 die Finanzierung von Schiffsneubauten zu sichern, muss die Meyer Werft rund 2,8 Milliarden Euro aufbringen. Die finalen Vereinbarungen hierzu sollen bis zum 15. September getroffen sein. Ursächlich für die Krise sind nicht gescheiterte Aufträge, sondern Verträge, die vor der Pandemie geschlossen wurden und keine Anpassung an die gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise vorsehen. Zudem wird in der Branche überwiegend nach Ablieferung des Schiffes gezahlt, was eine zwischenzeitliche Kreditaufnahme erfordert.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat seine Unterstützung für das Unternehmen Ende August in einer Rede auf der Werft in Papenburg bekräftigt. Er bezeichnete die Meyer Werft als ein "industrielles Kronjuwel" und betonte ihre Bedeutung für die deutsche Wirtschaft. „Die Meyer Werft ist ein Trumpf, den wir nicht aufgeben dürfen und den wir nicht aufgeben werden“, so Scholz.
Obwohl staatliche Beihilfen grundsätzlich bei der EU-Kommission angemeldet werden müssen, gibt es keine festgelegte Frist für deren Entscheidung. Die niedersächsische Landesregierung erklärte jedoch, dass die konstruktiven Diskussionen mit der EU-Kommission bereits laufen und die Staatshilfe so konzipiert sei, dass eine formelle Zustimmung der EU nicht zwingend erforderlich sei.