Rechtliches Ringen: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Trade Republic
Das juristische Gefecht zwischen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und dem Neobroker Trade Republic hat Fahrt aufgenommen. Die Verbraucherschützer aus Stuttgart haben kürzlich eine Klage beim Landgericht Berlin II eingereicht. Der Vorwurf: irreführende Werbung in Bezug auf hohe Zinssätze und die Einlagensicherung. Trade Republic habe auf seiner Webseite Zinsen in Höhe von 3,0 Prozent auf Girokonten beworben, die angeblich 'unbegrenzt' und durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt seien, so die Verbraucherzentrale. Kritisiert wird insbesondere, dass nicht eindeutig darauf hingewiesen werde, dass der Zinssatz variabel ist und Teile des Guthabens in Geldmarktfonds investiert werden, die keine Einlagensicherung bieten.
Während Gelder bei Partnerbanken bis zu 100.000 Euro gesichert seien, trifft dies nicht auf Geldmarktfonds zu, erklärt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er wirft dem Unternehmen vor, mit Sicherheit zu werben, die in Wahrheit nicht gewährleistet sei. Doch Trade Republic hält dagegen. Der Neobroker hat die Abmahnung der Verbraucherzentrale bereits zurückgewiesen und betont, dass die Diversifikation der Kundeneinlagen seit Mai 2024 transparent in der App einsehbar sei.
Diese Vorgehensweise entspricht laut Trade Republic dem Feedback der Kunden nicht dem, was die Vorwürfe behaupten. Besonders bei jungen Menschen populär, gibt Trade Republic an, den Zinssatz der Europäischen Zentralbank direkt an die Sparer weiterzureichen – aktuell 2,75 Prozent. Dies liege über den Zinssätzen vieler anderer Banken. Mit einem Kundenstamm von rund acht Millionen und einem verwalteten Vermögen von über 100 Milliarden Euro bestreitet der Broker die Anschuldigungen bezüglich Intransparenz.
Nauhauser bemängelt zudem, dass Verbraucher erst in der App darauf hingewiesen werden, dass Gelder in Geldmarktfonds investiert sind. Trade Republic entgegnet, dass diese Informationen auch auf der Website und im Help Center verfügbar seien. Die Frage, ob die Verbraucherzentrale ihrer Schutzfunktion gerecht wird, steht weiter im Raum. Ein Termin für das Verfahren steht noch nicht fest.