Preistransparenz im Fokus: Lidl und Verbraucherzentrale erzielen Einigung
Die Discounter-Kette Lidl sieht sich mit neuen Vorgaben konfrontiert, ihre Preistransparenz in Werbeprospekten zu verbessern. Auf Drängen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Handelsunternehmen zugesichert, künftig bei allen gedruckten Werbematerialien sowohl den Gesamtpreis als auch den Grundpreis für sämtliche Kunden deutlich anzugeben.
Diese Einigung erfolgt nach einem Streit über die Preisangaben für App-Nutzer, die in der Kundschaft für Verwirrung gesorgt hatten. Besonderen Anlass zur Beschwerde gab ein Angebot der "Metzgerfrisch Premium Lammlachse in Gewürzmarinade", das lediglich für Nutzer der Lidl-Plus-App zu einem reduzierten Preis von 5,50 Euro beworben wurde, während der reguläre Preis von 7 Euro lediglich durchgestrichen dargestellt war.
Dieses Vorgehen hatte bei Verbraucherschützern Fragen aufgeworfen, welches Angebot nun tatsächlich für Kunden ohne die App gelte. Auch der vorgeschriebene Grundpreis war lediglich im Zusammenhang mit dem App-Preis ausgewiesen. Nachdem ein Kunde dies beanstandet hatte, mahnte die Verbraucherzentrale die Handelskette aus Neckarsulm ab und brachte den Fall vor das Landgericht Heilbronn.
Noch bevor es zu einer mündlichen Verhandlung kam, einigten sich die Parteien. Diese Entwicklung reiht sich in ähnliche Verfahren gegen Penny und Rewe ein. Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht der Verbraucherzentrale, betonte die Notwendigkeit klarer Preisangaben, um den Verbrauchern eine schnelle Orientierung zu ermöglichen.
Ein durchgestrichener Preis, der mehr verwirre als Klarheit schaffe, widerspreche den gesetzlichen Vorgaben der Preisangabenverordnung. Eine Sprecherin von Lidl bestätigte die Einigung, äußerte sich jedoch nicht weiter zum Verfahren. Besonderen Anreiz für App-Nutzer bieten die Discounter durch exklusive Vorteile, die oft mit der Preisgestaltung verknüpft sind. Den Unternehmen dienen die gesammelten Daten zur besseren Marktanalyse und Individualisierung von Angeboten.