Kommentare
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54 Bier und Korn und der Trucker kommt nach vorn...
na ja son bierchen am steuer ist doch nichts schlimmes.....im gegenteil mann fährt besser
(53) k293295 · 30. Januar 2019
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52: Das hat nichts mit Wild West zu tun sondern mit Physik. Wen hab ich ungestraft weiterfahren lassen?
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51 "Ein 40-Tonner mit nem Volltrunkenen am Steuer wird von keinem Transporter der Sprinter-Klasse aufgehalten.", es ist eine Poizeikontrolle an einer Ausfahrt gemeint kein Wild West Film, da reicht rauswinken.
"Du propagierst hier besoffen fahren.", lies mal Deine Kommentare Du lässt ungestraft weiterfahhren weil nicht beweisbar. Unterlasse Doch bitte solche Unterstellungen.
(51) k293295 · 30. Januar 2019
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49: Ein 40-Tonner mit nem Volltrunkenen am Steuer wird von keinem Transporter der Sprinter-Klasse aufgehalten. Du propagierst hier besoffen fahren. @
50: Genau darum sind die "Zeitstrafen" ja so sinnvoll: Die Spedition des aufgehaltenen LKW verpasst ihren Termin. Das kostet Geld. @
48: Wer nicht besoffen war, konnte problemlos weiterfahren. Darum lehne ich taps' Idee der Sperrung am Ende des Parkplatzes ab, denn dadurch wären Unschuldige aufgehalten worden.
lt. Kba gibt es soviel Berufskraftfahrer in D: 1.116.490. und die Sped. suchen händeringend nach Fahrern. Trotzdem werden die schlecht bezahlt und schieben Stunden, die können sich viele gar nicht vorstellen (kenne selber welche die 60 Std. die Woche arbeiten). Der Gesetzgeber hat aber scheinbar kein Interesse daran den Markt vernünftig zu regeln. Im europäischen Ausland lachen sie über die deutschen Strafen und so verdient der Spediteur eben reichlich an den Fahrern.
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45 da reicht ein Transporter und eine Kelle (das geht nahe Berlin problemlos), die anderen müssen dann evtl. warten (oder kommen mit Einweisung noch vorbei),
Bei der Einsatzgröße kann man das schnell erledigen, jetzt haben wir 200 potenzielle zweit Täter auf der Bahn ohne Strafe.
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47 ich bin ganz deiner Meinung wenn Das LKW Fahren der Lebensunterhalt bedeutet und es da Regeln gibt.
Das Problem ist nur wenn es Unschuldige Trifft
(47) k293295 · 29. Januar 2019
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46: Ja, ok, aber man besäuft sich ja auch nicht bis kurz vor der Arbeit - vor allem, wenn die Arbeit daraus besteht, sich mit einer tödlichen Waffe unter anderen tödlichen Waffen zu bewegen. Mein Mitleid mit den Fahrern hält sich an diesem Punkt doch in sehr engen Grenzen.
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45: Das meine ich doch: wenn ich LKW-Fahrer mit einem extrem engen Zeitplan bin, dann ist die Aktion "Schlüssel abholen" oder "mich darum kümmern, dass die Parkkralle entfernt wird", schon eine Bestrafung, weil das definitiv (viel) Zeit kostet. Und vielleicht auch Geld: Taxi zur Polizei oder sowas. Dann kann ich meinen Plan nicht einhalten, kann also meine Arbeit nicht erledigen.
(45) k293295 · 29. Januar 2019
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43: Klar, dann starten 10 Fahrer gleichzeitig den Motor, und wie kriegt man die dann gestoppt? Man hätte den Parkplatz am Ende komplett abriegeln können, z. B. mit Panzern, aber dann wären auch völlig nüchterne Fahrer aufgehalten worden, und dein Geschrei DESwegen möcht ich nicht hören. @
44: Du stellt die völlig richtigen Fragen, nur können wir sie hier nicht beantworten. Von Bestrafung steht da nix - im Gegenteil: Dass Wendt nach Sanktionen schreit (Ende der News), heißt: Es gibt noch keine
Ich sehe das auch zwiespältig. Wie bekommen die Fahrer denn ihre Schlüssel zurück? Müssen sie die 20 km zur nächsten Polizeidienststelle und sie abholen? Wie & wann wird die Parkkralle wieder entfernt? Das wäre dann wirklich eine Bestrafung. Andererseits kann man schon damit rechnen, dass die Männer wieder losfahren. Aber Fakt ist auch, dass sie zum Zeitpunkt der Kontrolle nichts illegales getan haben - aber trotzdem bestraft wurden.
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41 das nicht so eine Raststätte hat meistens nur eine Ausfahrt,daher leicht zu kontrollieren.
Ferner reicht das Anwerfen des Motors als Beweis das man Fahren wollte.
Wer sagt denn das die Alle losfahren wollten, so hätte man das rausgefunden und die Sache gerichtsfest machen können.
So außer Spesen nichts gewesen.
Stehende LKW mit Motor aus zu kontrollieren und daraus die !Vermutung! das man alkoholisiert losfahren möchte ist für mich nicht zielführend mit diesem Aufwand.
(42) k293295 · 29. Januar 2019
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40,
41: Dankeschön, Ihr nehmt mir die Worte aus der Tastatur.
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35 Also hättest du erst mal irgendwie 200 betrunkene LKW Fahrer in die Öffentlichkeit losgelassen, um sie dann "hops zu nehmen" ? O.o ... Mal abgesehen davon, dass man so vielleicht im Vorfeld schon mögliche Unfälle abgewandt hat: Ich kann mir auch vorstellen, dass es vom Zeitaufwand her wahrscheinlich auch viel mehr Sinn macht, bereits die stehenden LKWs zu kontrollorien, wenn sie da zu Dutzenden auf irgendwelchen Rasthöfen aufgereiht sind, anstatt die einzelnd rauszuwinken ...
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38 Mhh. Schlägst du dieses Vorgehen auch bei Terroristen vor? Erst warten, bis die Bombe explodiert, und erst dann einbuchten? Oder soll man bei Fußballspielen erst warten, bis die "Fans" mit Randalieren und Schlägereien anfangen - oder sollte man sie vorher schon trennen?
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36 vermuten und unterstellen kann man so einiges.
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37 das andere (warten und komplett aus dem Verkehr zu ziehen) wäre wohl als "Prävention und Gefahrenabwehr" für die Zukunft sinnvoller gewesen.
Der Riesenaufwand und das Du Du hält wahrscheinlich genau bis zur nächsten Ruhezeit und dann ist die tickende Zeitbombe wieder unterwegs.
Aber alles Supi + ganz toll.
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35 Ja, das nennt man Prävention und Gefahrenabwehr. Gefährderansprachen, Platzverweise etc. sind nichts anderes.
(36) k293295 · 29. Januar 2019
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32: Beim Camper ist davon auszugehen, dass man über Nacht da drin bleibt und seinen Rausch ausschläft. Bei LKW, deren gesetzlich verordnete Standzeit in Kürze abläuft, und von denen schon bestens bekannt ist, dass die Fahrer unter Zeitdruck stehen und keine einzige Standminute bezahlt kriegen, die ihr Chef als unnötig ansieht, ist sehr wohl davon auszugehen, dass diese Fahrer die Fahrt auch besoffen fortsetzen.
Kurzum man hat Betrunkene Fahrer (die aber nicht gefahren sind) mit riesen Aufwand in der Annahme sie wollen Fahren festgehalten,anstatt zu warten bis Sie losfahren und dann den Beweis zu erbringen und zu kassieren bzw. aus dem Verkehr zu ziehen.
Das finden hier einige total super.
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32 Warum verrennst du dich hier nur so? Die Weiterfahrt kann die Polizei untersagen auf Grundlage der Polizei- und Ordnungsrechtlichen Generalklausel im jeweiligen Landespolizeigesetz.
<link> Damit handelt es sich um einen Verwaltungsakt, nicht um eine "Bestrafung" etc. Einer Person wird verboten, etwas zu tun, solange ein rechtswidriger (gefährlicher) Zustand andauert.
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32: Das komische Rechtsverständnis haben Sie! Der Unterschied zwischen Präventivmaßnahme und rechtskräftiger Verurteilung ist Ihnen scheinbar nicht geläufig und der absurde Vergleich (Kindergeld) spricht Bände. Getreu dem Motto: Don‘t feed ... bin ich hier raus ;-)
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31 merkwürdiges Rechtsverständnis! Auf welcher Grundlage ist dies geschehen ?
Lege mich betrunken in meinen "Camper" kommt die Polizei und legt meinen Camper lahm in der Annahme das ich bald losfahren will, oh man ?
Ferner sollte man die reißerische Überschrift "..betrunkende LKW-Fahrer aus dem Verkehr (auf dem Parkplatz lol)" mal anschauen und dann die News lesen.
(31) k293295 · 29. Januar 2019
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30: Kapierst du das bald mal? Denen ist die Weiterfahrt VORLÄUFIG verboten worden und technisch unmöglich gemacht worden. MEHR NICHT.
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29 "Den "Fahrern" wurde bewiesen, dass sie betrunken waren", in der Freizeit völlig nebensächlich (sind ja nicht gefahren).
Bekommt man Kindergeld weil man das Werkzeug dafür hat, NEIN.
"von der Polizei kontrolliert und angewiesen werde, mein Auto stehen zu lassen", man kann Ihnen nahelegen nicht zu fahren alles andere eher nicht.
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28: Ich zitiere: "ganz einfach, wenn man nichts beweisen kann, sollte man …" und damit ist alles gesagt. Den "Fahrern" wurde bewiesen, dass sie betrunken waren. In den besonders "schweren" Fällen wurde ihnen die Weiterfahrt untersagt. Dies geschieht de facto bereits per Gesetz. Wenn ich nach zwei Bier in der Kneipe von der Polizei kontrolliert und angewiesen werde, mein Auto stehen zu lassen, habe ich damit kein Problem! Lieber Prävention, als hinterher rum heulen. Dafür zahl ich gern Steuern!
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27 ganz einfach, wenn man nichts beweisen kann, sollte man mit Vorurteilen und Diffamierungen "..nicht voll zurechnungsfähig." warten bis die Schuld bewiesen oder eben nicht ist ggf. mit Gericht.
Betrunken in der Freizeit sollte wohl (noch) kein Problem sein.
Das hier ist mE einfach eine Nebelkerze, sogar im ÖRR die nur dem Steuerzahler etwas kostet.
Beweis ist eben keine Vermutung oder eine Anschuldigung mit Wenn und Aber oder auch Vielleicht. - ZUM GLÜCK für uns Alle-
Wenn man betrunken ist, nimmt man das wahrscheinlich nicht hin, allerdings ist da der Verstand auch nicht voll zurechnungsfähig. Ich bin mir sicher, dass die Polizei die Sperre aufhebt, wenn sich (wider erwarten) ein anderer und zudem fahrtauglicher Fahrer in angemessener Zeit findet. Bist du selber Fernfahrer, oder warum streitest du so vehement für die?
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21 die haben genug Batterien, da braucht es den Motor nicht (deswegen gibt es mehrere Schlüsselstellungen).
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24 wo steht das ?
Und warum geht die Polizei davon aus, das man 22 Uhr weiterfahren möchte ?
Das geht natürlich zum Gericht, oder würdest Du das einfach hinnehmen "Einzige "Strafe" für die Fahrer ist, dass sie erst weiterfahren können, wenn sie laut Gesetz wieder als fahrtauglich (<0,5 Promille) gelten.", kann ja auch ein anderer Fahren ?
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23: Wieso sollten sich Gerichte damit beschäftigen? Es werden seitens der Polizei weder Bußgelder noch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Einzig die Weiterfahrt wird für einen definierten Zeitraum wirksam unterbunden. Einzige "Strafe" für die Fahrer ist, dass sie erst weiterfahren können, wenn sie laut Gesetz wieder als fahrtauglich (<0,5 Promille) gelten.
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19 @
18 und auf welcher Grundlage ? Der Annahme man könnte ja, da wäre Luft nach oben und die Gerichte dauer überlastet mit Freisprüchen ?
Betrunken Autoschlüssel in der Tasche, oder Halter des Fahrzeuges und schon Kralle dran weil man vermutet ? Wusste garnicht das es schon so weit gekommen ist.
die gesamte Aktion ist reiner Populismus weil es den kontrollierenden bereits vorher klar war welches Ergebnis erreicht wird...............und hat ja gut geklappt wie man an den Kommentaren sieht
So und jetzt mal zur Realität: Der Fahrer aus irgendwo hat nicht das Geld um im Hotel zu übernachten also muß er das WE aufm LKW verbringen. Z. Zt. ist es kalt und nicht jeder von den LKWs hat eine Standheizung. Der Fahrer wird also zwangläufig mal den Motor laufen lassen müssen. JA und trotzdem hat er VERANTWORTUNG. Aber es ist schwierig für die Leutz!!
@ 18 "Es wurde kontrolliert und den Betrunkenen wurde die Weiterfahrt verboten. Teilweise wurden Schlüssel abgenommen und/oder LKW's durch entsprechenden Maßnahmen festgesetzt.", auf einen Verdacht hin ? Komisches Rechtsverständnis im Text steht "vorher".
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17: Die Fahrer werden ja auch nicht für Trunkenheit am Steuer bestraft, sondern wirksam an der Weiterfahrt gehindert, bis ihr Alkoholpegel wieder im erlaubten Bereich ist.
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14: Aber jetzt hilf mir doch mal auf die Sprünge. Wieviel Fahrer wurden denn bestraft, überführt, einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt o.ä.? Was soll denn immer dieses "erwischt"? Es wurde kontrolliert und den Betrunkenen wurde die Weiterfahrt verboten. Teilweise wurden Schlüssel abgenommen und/oder LKW's durch entsprechenden Maßnahmen festgesetzt. In meinen Augen eine gute Maßnahme, die so regelmäßig wiederholt werden sollte und hoffentlich abschreckend wirkt!
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15 ist "Wird dem LKW-Fahrer doch auch alles unterstellt, oder" genau das, daher erst wenn der LKW gestartet wird ist es überhaupt erst bzgl. Fahren unter alkoholeinfluss strafbar.
Ich finde das Verhalten der Polizeikräfte zur Gefahrenabwehr angemessen. Von einem LKW geht ja auch ein deutlich höheres Risiko für die anderen Verkehrsteilnehmer aus, erst recht wenn was passiert.
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12 übertreiben, Äpfel und Birnen...wer Ironie findet darf sie behalten *g*. Wird dem LKW-Fahrer doch auch alles unterstellt, oder?
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10 wenn Sie den Motor anwerfen wären Sie erwischt, vorher nicht.
Kann auch im Auto mit 2 Promille schlafen, sofern ich nicht den Motor anwerfe (Versuch los zu fahren) ist das alles korrekt. Stehe ich evtl. im Parkverbot oder ist nicht erlaubt so ist es ggf. eine Ordnungswidrigkeit nicht mehr oder weniger (hat aber nichts mit Fahren unter Alkohol zu tun)
Beweis ist nur die Annahme des Fahrens.
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10 der macht keine Pause. Der hat WOCHENRUHEZEIT, welche er gar nicht im LKW verbringen darf.
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9: Ist doch Blödsinn, wo steht denn da was von einsperren? Immer dieses übertreiben und Äpfel mit Birnen vergleichen. Wenn das Auto vor der Kneipe steht und davon auszugehen ist, dass morgens um 7 damit gefahren werden soll und die Fahrbereitschaft bis dahin noch nicht wieder hergestellt werden kann, den Schlüssel abnehmen oder die Weiterfahrt mittels Parkkralle verhindern. So wäre die Aktion in die Kneipe adaptierbar und damit aus meiner Sicht kein Problem.
Wie bescheuert und leichtsinnig muss man sein um sein Leben und das Leben anderer so leichtfertig weg zu schmeißen?
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8: Die kamen aber nicht heim, sondern waren quasi auf Arbeit und hatten nur Pause!
ab sofort bitte gegen Mitternacht in der Kneipe kontrollieren und jeden einsperren der rechnerisch morgens um 7 noch nicht nüchtern wär.............omg..........j a ich versteh die Problematik schon, aber diese Aktion ist wohl eher Populismus
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6 Du kommst also betrunken nach Hause, man nimmt von Dir eine Alkoholprobe ab und unterstellt Dir Du wolltest heute noch mit Deinem Auto fahren und beschlagnahmt die Schlüssel bzw. das Auto ?
Du hast dafür Verständnis und nimmst das hin, GLAUB ICH NICHT !
Vermutung heisst nicht belegt bzw. erwischt !
Hätte man ab 22 Uhr am Ausgang kontrolliert und erwischt (gefahren) bzw. Motor gestartet, wäre doch alles korrekt gelaufen.
Ich habe dazu vor nicht allzu langer Zeit eine Doku gesehen, dass ist ein ernstzunehmendes Problem auf den Autobahnen. Leider sind die punktuellen Kontrollen nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
(6) k293295 · 28. Januar 2019
Die Kontrollen wurden kurz vor Ende des Sonntagsfahrverbots durchgeführt, also wären die Fahrer nur wenig später gestartet, denn ihre Chefs lassen sie nicht unnötig lange Pause machen. Diese Besoffenen waren tickende Zeitbomben. @
5: Einen 40-Tonner mit besoffenem Fahrer hältst du nicht auf, außer du schießt den Fahrer vom Lenkrad weg. Die Dienstagsausrede ist unglaubwürdiger als die komplette Einhaltung des Zöibats.
Man kontrolliert den stehenden Verkehr, in der Annahme das jemand Sonntag oder Montag weiterfahren möchte - und wenn nicht ?
Beim Fahren und am Steuer wäre ich auch bei LKW für 0 Promille, aber entweder erwischen oder solche Aktionen verlaufen im Sande.
Vor Gericht wollte ich dann eben erst am Dienstag weiterfahren, bin ja nun gewarnt.
Warum hat man nicht erst anfahren lassen und dann am Ausgang kontrolliert, wäre bestimmt sinnvoller gewesen.
Alkohol für Berufskraftfahrer geht gar nicht ob die Aussagen so stimmten bezweifel ich stark aber gut heißen kann man das gar nicht
Da kann man nicht viel Toleranz haben, finde ich auch.
Moment, das waren stehende Fahrer die Pause gemacht haben. Allerdings haben 79 so viel Alkohl getrunken das sie nach dem Ende des Sonntagsfahrverbot noch nicht nüchtern genug waren. Wie viele wirklich dann direkt auch starten wollten, steht hier nicht (aber das ist das Ausschlaggebende). Jeder hat das recht auf ein Feierabend Bier. Und wenn dieser lang genug schläft bevor er wieder Auto fährt ist alles in Ordnung. Dennoch ist es besorgniseregend.
"...hatten von rund 1200 kontrollierten Fahrern 190 Alkohol getrunken." UNGLAUBLICH, es sind demnach über 15% aller LKW-Fahrer alkoholisiert unterwegs gewesen...Da wird einem echt Angst und Bange...Lappen weg und Job weg!!!