Österreich setzt auf straffere Regelungen beim Familiennachzug
Österreich hat beschlossen, die Möglichkeit des Familiennachzugs für Geflüchtete vorübergehend einzuschränken, um dem Migrationsfluss entgegenzuwirken. Der Nationalrat verabschiedete eine Änderung des Asylrechts, die der Regierung erlaubt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Diese Entscheidung fußt auf der Koalition zwischen der konservativen ÖVP, der sozialdemokratischen SPÖ und den liberalen Neos, die den Schritt als essentielles Signal für das Land sehen. Migration ist ein ebenso kontroverses Thema in Österreich wie in Deutschland.
Innenminister Gerhard Karner von der ÖVP betont die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung mit Blick auf die Entlastung des Bildungssystems. In den letzten zwei Jahren kamen über 17.000 Schutzberechtigte nach Österreich, darunter viele schulpflichtige Kinder. Karner wies auch auf die steigende Jugendkriminalität hin, die seiner Meinung nach mit der Migration in Zusammenhang steht.
Die Verordnung tritt in Kraft, sobald die Regierung und der Nationalrat der Auffassung sind, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet sind. Die Gesetzesnovelle stößt jedoch auf Kritik und es bleibt unklar, ob sie mit EU-Recht in Einklang steht.
Zwar können Geflüchtete weiterhin Anträge auf Familienzusammenführung stellen, allerdings ist die zuvor geltende Bearbeitungsfrist von sechs Monaten nun aufgehoben. Es gibt jedoch Ausnahmen: Für Kinder ohne Bezugspersonen in ihrem Heimatland sowie für bereits eingereiste Kinder, deren Eltern noch im Herkunftsland sind, gelten Sonderregelungen.
Die FPÖ, die rechtspopulistische Oppositionspartei, lehnte die Novelle ab und argumentierte, dass der Familiennachzug lediglich verzögert, aber nicht gänzlich gestoppt werde. Im Vorjahr wurde in Österreich mit fast 22.000 Asylerstanträgen der achthöchste Wert in der EU verzeichnet, wenngleich die Zahl im Jahresvergleich um 61 Prozent zurückgegangen ist.