Oberverwaltungsgericht entscheidet über Klage gegen Nationales Luftreinhalteprogramm
Der Kampf um die Umwelt- und Klimapolitik der Bundesregierung erreicht einen weiteren Höhepunkt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wird am Dienstag um 11.30 Uhr ein Urteil zu einer weiteren Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verkünden (Az.: OVG 11 A 16/20). Die Klage dreht sich um das Nationale Luftreinhalteprogramm (NLRP), das 2019 beschlossen und zuletzt im Mai 2024 aktualisiert wurde. Ziel des Programms ist es, mit verschiedenen Maßnahmen die europäischen Ziele zur Reduzierung von Luftschadstoffen wie Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid zu erreichen. Die Umwelthilfe zweifelt jedoch daran, dass die bisherigen Maßnahmen hierfür ausreichen und fordert daher Nachbesserungen. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Konsequenzen haben. Bereits Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung nicht genügt, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Damals hatten die Richter zwei Klagen der DUH stattgegeben und die Regierung zur Nachbesserung aufgefordert. Die aktuelle Entscheidung wird mit Spannung erwartet und könnte ein weiterer Meilenstein im langjährigen Ringen um effektive Umwelt- und Klimapolitik in Deutschland werden.