Neuer RSV-Schutz für Säuglinge – Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten
Das Bundesgesundheitsministerium plant, den Schutz von Neugeborenen und Säuglingen vor Atemwegserkrankungen, die durch den Erreger RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) verursacht werden, auf Kassenkosten zu ermöglichen. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Entwurfsdokument. Der Anspruch soll die Immunisierung mit dem Antikörper-Wirkstoff Nirsevimab umfassen und ist für alle Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres vorgesehen – unabhängig von individuellen Risikofaktoren.
Hintergrund dieser Regelung ist eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) von Ende Juni dieses Jahres. RSV-Infektionen sind bei Säuglingen und Kleinkindern die häufigste Ursache für Erkrankungen der unteren Atemwege. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) erkranken jährlich etwa 25.000 Säuglinge so schwer, dass ein Krankenhausaufenthalt erforderlich wird. Rund 200.000 weitere Fälle werden ambulant behandelt. Übertragen wird das Virus über Tröpfcheninfektion.
Der Entwurf des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass mit diesem umfassenden Anspruch auf RSV-Schutz schwere Krankheitsverläufe, intensive Behandlungen auf Intensivstationen oder sogar Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen verhindert werden. Zusätzlich sollen die Kinderarztpraxen und Kliniken vor Überlastungen bewahrt werden, die in der Vergangenheit durch starke RSV-Wellen ausgelöst wurden.
Die Symptome bei einer RSV-Infektion sind zunächst eher unscheinbar und ähneln einer typischen Erkältung: eine laufende Nase, Appetitlosigkeit und ein entzündeter Rachen. Bald darauf folgen Husten, Niesen und häufig Fieber. In schweren Fällen kann es zu Bronchitis und Lungenentzündungen kommen, die im Extremfall eine künstliche Beatmung erforderlich machen.