NASCAR vs. 23XI Racing und Front Row Motorsports: Ein Duell der Giganten im Fokus
In einem spannenden Rechtsstreit zwischen dem milliardenschweren Unternehmen NASCAR und dem von Michael Jordan geführten Rennstall 23XI Racing gemeinsam mit Front Row Motorsports werden erneut die Fetzen fliegen. NASCAR hat ein Gesuch eingereicht, um die Klage der beiden Rennteams mit der Begründung abzulehnen, dass es sich um eine "fehlgeleitete" Beschwerde handelt, die Geschäftsunzufriedenheit als Kartellrechtsfall tarnt.
Jim France, CEO von NASCAR und Mitangeklagter, argumentiert in einem separaten Antrag, dass seine Einbeziehung in das Verfahren "gegenstandslos" sei und lediglich dazu diene, die Klage anzureichern. Der Rechtsstreit, der erst seit zwei Monaten anhängig ist, hat bereits eine Vielzahl an Schriftsätzen generiert – von einem abgebrochenen Berufungsverfahren vor dem Berufungsgericht bis hin zu hitzigen Auseinandersetzungen über Thanksgiving-bedingte Fristen.
Beide Seiten haben sich namhafte Rechtsbeistände gesichert und scheinen bereit zu sein, immense Summen in den Prozess zu investieren, um zu siegen. Im Zentrum des Streits steht NASCARs Charta-System. Diese Vereinbarung garantiert einem Team einen Startplatz bei NASCAR-Rennen, solange es sich verpflichtet, nicht in anderen Rennserien anzutreten und auf Rechtsansprüche gegen NASCAR zu verzichten.
23XI Racing und Front Row Motorsports kritisieren dieses System als wettbewerbswidrig, da es NASCAR eine zu große Marktkontrolle einräume. NASCAR hat Richter Frank D. Whitney gebeten, die Klage abzuweisen. In ihrer Argumentation weist NASCAR darauf hin, dass die Kläger die Charter-Systeme selbst als vorteilhaft für ihre Teams bezeichnen.
Laut NASCAR sei der Anteil an den Übertragungserlösen für 23XI Racing und Front Row Motorsports "zweifellos fair und vorteilhaft". Darüber hinaus argumentiert NASCAR, dass die Beschwerde, auf ihre Essenz reduziert, lediglich die Unzufriedenheit mit gescheiterten Verhandlungen widerspiegelt. Die Kläger wollten die Neuverhandlung lediglich zweier Vertragspunkte: des Verzichts auf Rechtsansprüche und der Wettbewerbsverbote. Diese Punkte hätten jedoch keinen Einfluss auf die Kläger, da diese keine Chartas unterzeichnet haben.