Utting, 27.12.2024 (lifePR) - Wenn Sie die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld (ALG) beziehen, dürfen Sie gleichzeitig einen Angehörigen pflegen und von diesem Pflegegeld erhalten. Das Pflegegeld wird dabei auf das ALG nicht angerechnet. Wichtig zu wissen ist jedoch: Wenn Sie als Pflegender ALG ...