Schleswig (dpa/tmn) - Unternehmen, die Kunden nach deren Kündigung noch einmal kontaktieren und zu einem Anruf auffordern, müssen einen guten Grund dafür haben. Pauschal noch angeblich offene Fragen als Grund anzuführen, genügt nicht. Tatsächlich existierende Fragen müssen bei der Kontaktaufnahme ...

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