Mobilfunk im Zwist: EWE Tel zieht vor Gericht
Das Oldenburger Telekommunikationsunternehmen EWE Tel hat angesichts einer umstrittenen Entscheidung der Bundesnetzagentur den Rechtsweg beschritten. Wie das Unternehmen mitteilte, wurde Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht ein Regelwerk, das die Bundesnetzagentur im März bekannt gegeben hat und das die Verlängerung bestehender Frequenznutzungsrechte ohne die übliche, milliardenschwere Auktion vorsieht.
Besonders umstritten ist die Regulierung des Marktzugangs für Mobilfunkunternehmen ohne eigenes Netz – sogenannte virtuelle Netzbetreiber wie EWE Tel und Freenet. Diese Anbieter, die auf die Einmietung bei den tatsächlichen Netzbetreibern angewiesen sind, sehen sich durch die neuen Bestimmungen benachteiligt und verlangen eine Pflicht zur Vermietung der Netzinfrastruktur.
Stattdessen hat die Netzagentur ein „Verhandlungsgebot“ formuliert, das die Netzbetreiber dazu anhält, Gespräche zur Mitnutzung ihrer Infrastruktur zu führen. Doch weder EWE Tel noch das Bundeskartellamt und die Monopolkommission sind von der Effektivität dieser Maßnahme überzeugt. Die Diskussionen um den sogenannten Vorleistungsmarkt werden von divergierenden Auffassungen geprägt: Während EWE Tel eine klarere Verpflichtung fordert, empfinden etablierte Netzbetreiber das aktuelle Verhandlungsgebot als zu weitreichend.
Diese Auseinandersetzung ist nicht neu für EWE Tel, denn bereits 2019 konnte das Unternehmen in einer vergleichbaren Angelegenheit einen juristischen Sieg erringen, auch wenn das damalige Urteil noch nicht rechtskräftig ist.