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1: Revision wird ihm nichts nutzen, denn seine Schuld ist erwiesen - dafür hat er selber gesorgt. Revision könnte nur das Verfahren angreifen, und das Verfahren ist wasserdicht. Wenn er die Strafe absenken will, bleibt ihm die Möglichkeit der Berufung, aber auch da sehe ich für ihn wenig Chancen. Die Sicherungsverwahrung ist schwer wegzukriegen.