Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 12,41 Euro pro Stunde
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird zum 1. Januar 2025 von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben. Trotz der Inflation der letzten beiden Jahre können sich Mindestlohnbezieher heute mehr leisten als bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. Dies ergab eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Kaufkraft lag im September 2023 laut der Studie um 11,6 Prozent höher als im Januar 2015.
Die Erhöhung des Mindestlohns fällt dieses Mal geringer aus als in den Vorjahren, was unter anderem auf die schwache Entwicklung der Tariflöhne zurückzuführen ist. Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei den Erhöhungen am Verlauf der Tariflöhne der letzten Jahre. Im Jahr 2022 hatte die Ampel-Regierung eine außerplanmäßige Erhöhung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12 Euro beschlossen.
Wie viele Menschen in Deutschland von der Mindestlohnerhöhung profitieren, lässt sich nicht genau sagen. Im Oktober 2022 waren laut Statistischem Bundesamt etwa sechs Millionen abhängig Beschäftigte (15 Prozent) im Niedriglohnsektor beschäftigt. Von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober profitierten etwa 5,8 Millionen Menschen, die zuvor weniger als 12 Euro pro Stunde verdienten.
Das Thema Mindestlohn ist auch in der Kommission umstritten. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter waren sich dieses Mal zum ersten Mal nicht einig über die Erhöhung. Die Gewerkschaften forderten eine deutlich stärkere Anhebung des Mindestlohns. Um das Patt zwischen beiden Seiten aufzubrechen, legte die Kommissionsvorsitzende einen Vermittlungsvorschlag vor. Da dieser jedoch auch keine Mehrheit fand, wurde er mittels Stimmrecht durchgesetzt. Die Gewerkschaftsseite wurde überstimmt.
Der Mindestlohn gilt als Bruttobetrag vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Steuerklasse, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder des Mindestlohnbeziehers. Auch Minijobber haben Anspruch auf den Mindestlohn. Für Auszubildende gelten besondere Regelungen. In der Regel besteht kein Anspruch auf Mindestlohn bei Schülerjobs, Orientierungspraktika oder Pflichtpraktika, die weniger als drei Monate dauern.
Der Mindestlohn stellt für viele Unternehmen eine Herausforderung dar, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, so Steffen Kampeter, Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Sie können dem Kostendruck oft nur schwer standhalten, und es drohen lohngetriebene Preissteigerungen oder Betriebsschließungen. Dennoch ist Kampeter der Meinung, dass die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro sinnvoll und maßvoll ist. Sie orientiert sich an der Tarifentwicklung und schützt die Tarifautonomie. (eulerpool-AFX)