Karlsruhe/München (dpa) - Graue Haare im Stoppelbart, Lachfalten um die Augen: Sieht Nils Kratzer deswegen zu alt aus, um an einem Sommerabend beim «Isarrauschen» auf der Praterinsel in München zu feiern? Ja, entschieden die Sicherheitsleute an der Einlasskontrolle - und verwehrten dem damals 44- ...

Kommentare

(18) 1excalibur1 · 26. Februar 2021
dann können ja auch kinder klagen. warum darf ich nicht in den sexshop
(17) naturschonen · 25. Februar 2021
@16 doch, das kann ich mir schon vorstellen, es versuchen wahrscheinlich aber auch wenige, Teenager wollen ja nicht mit so alten Leuten feiern...Ausnahmen gibt es aber immer, ich kenne ein Paar, da war er Anfang 40 beim Kennenlernen und sie war 19 Jahre jung, die beiden sind seit über 20 Jahren ein tolles Paar...
(16) bs-alf · 25. Februar 2021
@3 - kann mir nicht vorstellen das ein Teenager nicht in eine Ü 30/40 Party reinkommt 8)
(15) thrasea · 25. Februar 2021
Dieser Herr wurde vom LG München I zu einer Haftstrafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. Der Vorwurf lautete, dass Kratzer zig fingierte Bewerbungen eingereicht habe, um anschließen die Arbeitgeber wegen Diskriminierung auf Entschädigung zu verklagen. Fairerweise muss ich anmerken, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, Kratzer hat Revision beim BGH eingereicht. <link> Ernst nehmen kann ich die Klage daher nicht.
(14) k205289 · 25. Februar 2021
Interessant an der Sache ist, dass der Herr seit Jahren alles und jeden wegen AGG verklagt und schon so einiges an Geld machen konnte. Mehrere 100 fingierte Bewerbungen verschickt um dann alle zu verklagen, das nennt man Geschäftssinn. Trotzdem soll er laut eigener Aussage mehr aus, als eingenommen haben. Dabei wird er das Anwalts Honorar nicht mitzählen
(13) naturschonen · 25. Februar 2021
Warten wir doch ab, was das Gericht entscheidet, ich finde die Klage nicht sinnfrei, manche Vergleiche allerdings schon..
(12) Sternensammler · 25. Februar 2021
@10 Ja, was ebenso sinnfrei ist. Der einzig Diskriminierte ist der Betreiber/Veranstalter. @11 Ich rege mich ja eben nicht darüber auf. Eine gewisse Separierung ist normal und sinnvoll. Darum mein Beispiel ob es so sinnvoll wäre dass Männer sich in Frauensaunen rein klagen. Aber du siehst ja, einige sehen es anders und ggf. folgt der BGH dieser irren Argumentation ja auch ;-)
(11) driverman · 25. Februar 2021
@9 Und hier ist es eben das Hausrecht des Veranstalters, und schon meint jeder er müsse sich darüber aufregen. Wenn der Veranstalter nun mal sagt ich plane z.B. eine Singleparty mit Personen von 18 bis 28 Jahren und da ich nur 1.500 Personen Kapazität habe sollen die Türsteher darauf achten, dass das einigermaßen passt, dann passt er altersmäßig da einfach nicht hin. Genauso kommt ein 19 jähriger nicht unbedingt in eine Ü40-Party.
(10) naturschonen · 25. Februar 2021
@7 versuch es doch einfach, vielleicht klappt es ja, das kinderlose Hotel wurde ja auch verboten
(9) Sternensammler · 25. Februar 2021
@8 Da regt sich keiner auf, weil es Jugendschutz ist. Es regt sich auch niemand im Sinne von Diskriminierung auf dass man keinen Sex mit 12 jährigen haben darf oder weil man seinem Säugling keinen Schnaps geben darf. Völlig verschiedene Baustellen.
(8) driverman · 25. Februar 2021
@7 Das habe ich auch nicht behauptet, ich schrieb lediglich das sich bei dieser Art von "Alterseinschränkung" kaum jemand aufregt, bei solchen Veranstaltungen jedoch schon.
(7) Sternensammler · 25. Februar 2021
@3 Jugendschutz ist keine Diskriminierung. @6 Dann klage ich mich bei Erfolg vorm BGH auch direkt mal als Kerl in die Frauensauna rein, in Ordnung?
(6) naturschonen · 25. Februar 2021
Ich finde vor allem den Vergleich mit stark alkoholisierten Personen eine Frechheit der DEHOGA, es ist ja wohl ein Unterschied zwischen dem Hausrecht einer Privatperson und dem eines gewerblichen Veranstalters, da sollten allgemeine Regeln - wie die Gleichbehandlung nach Alter, Geschlecht und Herkunft - schon gelten...!
(5) anamia · 25. Februar 2021
Ob die Diskriminierung jetzt wegen dem Alter war oder ob den Sicherheitsleuten seine Nase nicht gepasst hat oder nach was sie entschieden haben wissen nur sie bzw der Veranstalter. Ich finde es gut, dass sich mal jemand wehrt.
(4) naturschonen · 25. Februar 2021
Da kann ich ihm nur wünschen, dass er Recht bekommt..
(3) driverman · 25. Februar 2021
@2 Aber von Ü30 oder Ü40-Partys hast du sicher schon was gehört, Da ist es gerade anders herum, da sind jüngere Leute unerwünscht. Auch wegen der Altersklassifizierung bei den Filmen regt sich kaum jemand auf, ist im Endeffekt das gleiche in Grün.
(2) KonsulW · 25. Februar 2021
@1 wusste garnicht, das man sowas alters mäßig begrenzen kann.
(1) nadine2113 · 25. Februar 2021
"Das Open-Air-Event im August 2017 sei nicht für ein allgemeines Publikum, sondern für Personen im Alter von 18 bis 28 Jahren gedacht gewesen." wenn das so eindeutig angekündigt wurde, verstehe ich nicht, warum Herr Kratzer da trotzdem hin wollte.
 
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