KWK-Index an Strombörse erreicht nach Lockdown-Einbruch wieder übliches Niveau
Der übliche Preis (KWK-Index) im letzten Quartal 2020 hat sich von dem Einbruch während des COVID19-Lockdowns erholt. Der KWK-Index im vierten Quartal 2020 beträgt 3,877 Cent/kWh.
13. Januar 2021, 07:07 Uhr · Quelle: Pressebox
Rastatt, 13.01.2021 (PresseBox) - Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ oder „KWK-Index“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz (KWKG) den Wert des KWK-Stroms, der im darauffolgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Demnach gilt der aktuelle übliche Preis in Höhe von 3,877 Cent/kWh für die Abrechnung des Überschussstroms in den Monaten Januar bis März 2021.
Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt dieser Marktpreis für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Die KWK-Gesetze 2016 und 2020 beschränken den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslaufen der Förderung an dem üblichen Preis (KWK-Index).
Nachdem der Quartalspreis im ersten und zweiten Quartal 2020 aufgrund der Frühjahrsstürme und des COVID-bedingten Lockdowns eingebrochen ist, zeigt sich der übliche Preis im vierten Quartal 2020 wieder in ähnlicher Höhe wie in den letzten Jahren – wenn man von dem Allzeithoch im vierten Quartal 2018 absieht.
Anmerkungen zur Nutzung des KWK-Index für Wirtschaftlichkeitsprognosen
Für Wirtschaftlichkeits-Berechnungen erscheint es empfehlenswert, sich an den Quartalspreisen eines längeren Zeitraums zu orientieren, um Über- oder Unterbewertungen zu vermeiden. Das BHKW-Infozentrum empfiehlt hierbei eine Berücksichtigung der letzten sechs Quartale. Dieser planungsrelevante Durchschnittswert der letzten sechs Baseload-Quartale beträgt derzeit rund 3,3 Cent/kWh (siehe ausführlicher Bericht zum KWK-Index).
Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt dieser Marktpreis für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Die KWK-Gesetze 2016 und 2020 beschränken den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslaufen der Förderung an dem üblichen Preis (KWK-Index).
Nachdem der Quartalspreis im ersten und zweiten Quartal 2020 aufgrund der Frühjahrsstürme und des COVID-bedingten Lockdowns eingebrochen ist, zeigt sich der übliche Preis im vierten Quartal 2020 wieder in ähnlicher Höhe wie in den letzten Jahren – wenn man von dem Allzeithoch im vierten Quartal 2018 absieht.
Anmerkungen zur Nutzung des KWK-Index für Wirtschaftlichkeitsprognosen
Für Wirtschaftlichkeits-Berechnungen erscheint es empfehlenswert, sich an den Quartalspreisen eines längeren Zeitraums zu orientieren, um Über- oder Unterbewertungen zu vermeiden. Das BHKW-Infozentrum empfiehlt hierbei eine Berücksichtigung der letzten sechs Quartale. Dieser planungsrelevante Durchschnittswert der letzten sechs Baseload-Quartale beträgt derzeit rund 3,3 Cent/kWh (siehe ausführlicher Bericht zum KWK-Index).