Kurswechsel im Umgang mit der AfD: Erinnerungen an frühere Zeiten
In der immerwährenden Debatte um den angemessenen Umgang mit der AfD hat Jens Spahn kürzlich angemerkt, dass die Partei in Ausschüssen vergleichbar mit anderen Oppositionsparteien zu behandeln sei. Diese Ansicht beleuchtet die sich verändernde politische Landschaft und die Herausforderungen, die mit dem Aufstieg der AfD einhergehen.
Bis 2019 war es noch gängige Praxis, der AfD Fraktionsämter anzuvertrauen, ehe die politische Bühne durch kontroverse Äußerungen in Aufruhr versetzt wurde. Besonders prägnant war der Fall Stephan Brandner, ein ehemaliger Vorsitzender des Rechtsausschusses, dessen offenkundig antisemitische Äußerungen schließlich zu seiner Absetzung führten und eine neue Praxis in der Zusammenarbeit mit der AfD einläuteten.
Seitdem wird die Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet. Trotz dieser Einstufung zeigt die AfD keine Anzeichen einer Mäßigung, sondern wird mehr und mehr von bekannten Rechtsextremen geprägt. So lange sich diese Haltung nicht grundlegend ändert, bleibt die Frage ungeklärt, ob die Partei wie eine konventionelle Oppositionskraft behandelt werden sollte.