Kölner Staatsanwaltschaft klagt britischen Finanzakteur wegen Cum-Ex-Betrug an
Die Kölner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 54-jährigen britischen Finanzakteur erhoben, der im Zusammenhang mit dem prominenten Cum-Ex-Steuerskandal steht. Der Angeklagte soll einen Steuerschaden von 46,5 Millionen Euro verursacht haben und sieht sich dem Vorwurf der besonders schweren Steuerhinterziehung in drei Fällen gegenüber. Gemeinsam mit weiteren Akteuren soll er 2010 Transaktionen über eine irische Fondsgesellschaft und eine Londoner Investmentgesellschaft getätigt haben, um illegitime Steuerrückerstattungen zu erwirken.
Zurzeit befindet sich der beschuldigte Finanzmann in Dänemark in Untersuchungshaft. Ende 2024 wurde er dort in erster Instanz ebenfalls wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe verurteilt. Dennoch gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung, wie die Kölner Staatsanwaltschaft betont.
Der Cum-Ex-Skandal, bei dem Banken, Investmentgesellschaften und Anwaltskanzleien ein komplexes Verwirrspiel mit Aktien inszenierten, bescherte dem deutschen Staatsschatz einen zweistelligen Milliardenverlust. Durch den wiederholten Handel mit Wertpapieren wurden Steuern mehrfach erstattet, obwohl sie nur einmal gezahlt worden waren. Die Geschäfte florierten besonders in den Jahren 2006 bis 2011, wurden jedoch 2020 durch erste Verurteilungen gestoppt.
Bei der Aufarbeitung dieses umfangreichsten Steuerskandals der Bundesrepublik spielt die Kölner Staatsanwaltschaft eine Schlüsselrolle. Diese Zuständigkeit ergibt sich durch das in Bonn ansässige Bundeszentralamt für Steuern. Bedeutende Fortschritte in der juristischen Aufarbeitung wurden bereits erzielt, darunter die Verurteilung des Steueranwalts und Cum-Ex-Architekten Hanno Berger.
Auch künftig dürfte das Bonner Landgericht eine zentrale Bühne für die Prozesse rund um Cum-Ex-Geschäfte bleiben, mit einer Vielzahl weiterer Verhandlungen in Aussicht. Momentan sind bei der Kölner Staatsanwaltschaft rund 130 Verfahren anhängig, die sich gegen etwa 1.700 Beschuldigte richten.