Koalition einigt sich auf Stopp des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
In einem entscheidenden Schritt zur Neuregulierung der Migrationspolitik haben CDU, CSU und SPD beschlossen, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus für zwei Jahre zu pausieren. Zukünftig soll dieser nur noch in Härtefällen gestattet sein. Derzeit besteht für diesen Personenkreis ein monatliches Kontingent von 1.000 Einreiseerlaubnissen.
Nach Ablauf der zweijährigen Periode wird die Situation neu bewertet, um zu entscheiden, ob eine Fortsetzung der Kontingentregelung im Lichte der aktuellen Migrationslage notwendig und machbar ist. Die endgültige Zustimmung durch die beteiligten Parteien steht allerdings noch aus.
Von dieser Maßnahme sind besonders viele syrische Flüchtlinge betroffen, denn bisher bestehen keine Einschränkungen beim Familiennachzug für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge. Dieser gilt ausschließlich für die Kernfamilie – also Ehepartner und minderjährige Kinder.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Eltern nachzuholen. Bereits in den vorangegangenen Sondierungsgesprächen hatte sich die Koalition darauf verständigt, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte zeitlich befristet einzuschränken.
Die nun festgelegte Dauer der Maßnahme war bis dato noch offen. Dieses Vorgehen betrifft erheblich viele syrische Schutzsuchende, die auf eine Zusammenführung mit ihren Familien gehofft hatten.