Keine Auskunftspflicht für den BND: Bundesverwaltungsgericht schützt Staatsgeheimnisse
Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist nicht verpflichtet, Informationen über den Ursprung des Coronavirus an die Medien zu offenbaren. Diese Entscheidung traf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, nachdem ein Presseverlag versucht hatte, Auskünfte über mögliche Erkenntnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes zu erhalten.
Der Verlag vermutete, dass der BND seit 2020 über wertvolle Informationen und Analysen zu einem möglichen Ursprung des Virus in einem chinesischen Labor verfüge und dass diese möglicherweise auch der Bundesregierung bekannt seien. In diesem Zusammenhang wollte der Verlag herausfinden, wann genau der BND relevante Informationen an das Bundeskanzleramt weitergegeben habe.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass das öffentlich erhebliche Interesse hinter den presserechtlichen Auskunftsansprüchen zurückstehen müsse. Der BND habe überzeugend dargelegt, dass die Bekanntgabe solcher Informationen die Funktionsfähigkeit des Geheimdienstes sowie die außenpolitischen Interessen Deutschlands gefährden könnte.
Dies beinhalte unter anderem die Möglichkeit, Schlüsse auf die Quellen des BND zu ziehen, sowie potenzielle Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zu China.