Karlsruhe - Die derzeitige gesetzliche Regelung zur Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Sie trage dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung, teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit. Diese gehören demnach zu den Eltern im ...