Berlin/Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung einer Person aus der linken Szene für einen Prozess in Ungarn untersagt - allerdings kam die Entscheidung zu spät. Die betroffene Person sei knapp eine Stunde zuvor an die ungarischen Behörden übergeben worden, teilte die ...

Kommentare

(19) thrasea · Freitag um 22:02
@18 Und damit ist alles gut? Nichts zu kritisieren, keine Fehler gemacht? Haftbedingungen in Ungarn und Deutschland sind vergleichbar? Die Bedingungen in Ungarn sind OK und einfach so hinzunehmen? Verfassungsbeschwerden, höhere Instanzen, Eilentscheidungen brauchen wir nicht mehr, wenn man den Gegenstand der Entscheidung nur schnell genug außer Landes bringt oder vollstreckt? Das ist nicht die Welt, in der ICH leben will.
(18) World4Cats · Freitag um 21:49
@17 eine Auslieferung in der Nacht ist keine Nacht- u. Nebelaktion, meine Güte. Thrasea, das kannst du weder wissen, noch beurteilen, ob da genug Zeit für Maßnahmen waren. Das magst du persönlich vielleicht so sehen aber das ist auch alles...Punkt! Und jetzt nicht erschrecken...auch in deutschen Gefängnissen gibt es Misshandlungen, Übergriffe...
(17) thrasea · Freitag um 21:45
In Italien hat ein Berufungsgericht in Mailand eine Auslieferung nach Ungarn abgelehnt. Das passiert doch alles nicht ohne Grund. Warum auf einmal diese Eile, eine Nacht- und Nebelaktion, nach 7 Monaten Untersuchungshaft? Da sollte es auf einmal auf einen Tag ankommen? Aber ich verstehe euch schon. Ist doch nur eine Linke. Und dazu noch eine Binäre. Was solls, sie ist doch selbst schuld. An den Rechtsstaat glaubt ihr doch schon lange nicht mehr.
(16) thrasea · Freitag um 21:45
@13 Der Fall Ilaria Salis hat das Gegenteil gezeigt. Hast du meinen Link überhaupt gelesen? @14 Man hätte die Überstellung ganz sicher stoppen können, wenn man es gewollt hätte. Zeit genug war dafür. Punkt. Dass Ungarn EU-Mitglied ist, ist kein valides Argument. 2018 hat das BVerfG schon zwei Beschlüsse des OLG München aufgehoben, welche Auslieferungen an Ungarn ermöglichen sollten. Das OLG Bremen hat 2020 eine Auslieferung nach Ungarn wegen der Haftbedingungen dort untersagt.
(15) thrasea · Freitag um 21:38
@10 Nein, man sieht hier keineswegs über mutmaßliche Gewalt hinweg. Die betroffene Person saß seit Dezember 2023 in Deutschland in Untersuchungshaft. Nicht nur wegen Ermittlungen in Ungarn, auch die deutsche Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren eingeleitet. Selbst wenn eine Überstellung nach Ungarn untersagt wird, werden die Vorwürfe gerichtlich geklärt. Ja, sie muss die Konsequenzen tragen – aber bitte von rechtsstaatlichen Verfahren, die nicht durch Nacht- und Nebelaktionen ausgehebelt werden.
(14) World4Cats · Freitag um 20:51
@9 nein, das ist keine faule Ausrede. Wenn die Auslieferung Nachts startete, war die Person sicherlich schon in Österreich. Ein Anruf alleine genügt selten. @6 Umgar gehört zur EU, entsprechend werden gesetzliche Vorgaben sicherlich entsprechend eingehalten. Die Person könnte genauso gut auch in einem deutschen Gefängnis schlimme Erfahrungen machen.
(13) Brutus70 · Freitag um 20:49
Die Argumentation das dieser Person in Ungarn irgendeine Art von Leid zugefügt werden könnte ist doch völlig absurd. Ungarn wird sich schwer hüten das dieser Person auch nur ein Haar gekrümmt wird, da verwette ich meine (zu erwartende) mickrige Rente darauf. Am Ende wird sich heraus stellen das da (wieder einmal) viel Lärm um nichts gemacht wurde.
(12) Sonnenwende · Freitag um 20:14
(2) ich finde, wenn diese Person Maja Körperverletzung begangen hat, dann muss diese Person dafür bestraft werden. Aber diese Person darf dabei selber nicht in Gefahr geraten.
(11) Sonnenwende · Freitag um 20:14
@6 Richtig. Und Art. 3.Abs. 3 GG lautet: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen BENACHTEILIGT oder bevorzugt werden. Darum darf niemand in ein Land ausgeliefert werden, in dem Menschen die diesbezüglich einer Minderheit angehören potentiell in Gefahr geraten können. Ich möchte nicht falsch verstanden werden: ich verurteile Selbstjustiz absolut, und (2)
(10) Brutus70 · Freitag um 20:04
Würde mich ja mal interessieren ob diejenigen die von "Schande für Deutschland" sprechen sich bewußt sind wen sie da verteidigen. Es heißt zwar immer Gewalt ist keine Lösung bzw. darf kein Mittel der Auseinandersetzung sein, aber hier sieht man offensichtlich großzügig darüber hinweg. Wer eine Straftat begeht muß die Kosequenzen tragen, so einfach ist das.
(9) thrasea · Freitag um 19:17
@6 Das ist doch eine faule Ausrede. Das Bundesverfassungsgericht hat die Behörden um 8:30 informiert, dass sie über einen Eilantrag entscheiden. Erst um 10 Uhr wurde Maja den ungarischen Behörden übergeben. Die Überstellung hätte gestoppt werden können und müssen.
(8) thrasea · Freitag um 19:15
von Homosexuellen und Transpersonen ein innergesellschaftliches Feindbild zu schaffen“. Gleichwohl betonte das Gericht, dass Diskriminierungsgefahren für Maja T. konkret im Einzelfall nachgewiesen werden müssten." <link> Über die Haftbedingungen in Ungarn konnte man im Fall der Italienerin Ilaria Salis viel erfahren: <link>
(7) thrasea · Freitag um 19:13
Im März äußerte sich das Berliner Kammergericht noch wie folgt: "„Der Senat verkennt hierbei nicht, dass die Politik der aktuellen ungarischen Regierung als gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet werden muss“, heißt es dort. Auch seien „früher in Ungarn erreichte Maßnahmen zur Gleichbehandlung von Homosexuellen und Trnaspersonen in diskriminierender Weise wieder abgebaut“ worden. Die ungarische Regierung folge damit „dem Muster auch anderer populistischer Regime, durch die Stigmatisierung
(6) World4Cats · Freitag um 19:12
@4 Man kann davon ausgehen, dass der Auslieferungsprozess bereits in der Nacht begonnen hat, was nicht unüblich ist. Der entsprechende Antrag kam einfach zu spät an. @5 vor dem Gesetz sind alle gleich, egal ob non-binär oder nicht.
(5) Sonnenwende · Freitag um 18:59
Die Frage ist doch, wie kann man überhaupt auf die Idee kommen, eine non-binäre Person an Ungarn auszuliefern? Dabei spielt der zeitliche Ablauf keine Rolle, denn er ist ja eine Folge davon, dass man das für zumutbar hielt.
(4) thrasea · Freitag um 18:59
Ich korrigiere meine Meinung und widerspreche @2. Der zeitlicheAspekt war nicht der Punkt. "Die Frage ist allerdings: Warum haben die Justizbehörden in Berlin, die Eilentscheidung aus Karlsruhe nicht abgewartet? Denn nach Informationen der ARD-Rechtsredaktion hatte Karlsruhe um 8:30 Uhr telefonisch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin informiert, dass in Karlsruhe ein Eilantrag des Anwalts von Maja T. vorliegt. Hätte Berlin die Auslieferung dann nicht noch stoppen müssen?" <link>
(3) thrasea · Freitag um 18:46
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft meint "Ein Auftrag, die Rückführung aus der Republik Ungarn zu erwirken, sei der einstweiligen Anordnung nicht zu entnehmen." Wie sonst soll man denn den zweiten Halbsatz der Anordnung des BVerfG interpretieren: «eine Übergabe des Antragsstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik zu erwirken» @2 Ja, der zeitliche Aspekt ist der Punkt. Niemand hat etwas anderes gesagt, auch nicht in deinem Zitat.
(2) World4Cats · Freitag um 18:14
Wenn ich schon lese..."eine Schande für Deutschland"...hier war einfach der zeitliche Aspekt der Punkt.
(1) nadine2113 · Freitag um 16:58
Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man über diese "Posse" lachen.
 
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