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6 Richtig. Und Art. 3.Abs. 3 GG lautet: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen BENACHTEILIGT oder bevorzugt werden. Darum darf niemand in ein Land ausgeliefert werden, in dem Menschen die diesbezüglich einer Minderheit angehören potentiell in Gefahr geraten können. Ich möchte nicht falsch verstanden werden: ich verurteile Selbstjustiz absolut, und (2)