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19 Das ganze als Scharmützel zu bezeichnen, auch mit Hinblick auf die (auch Zivilen-) Todesopfer, verharmlost das ganze meiner Ansicht nach massiv, schließlich befindet man sich nicht an Demarkationslinie auf der koreanischen Halbinsel. Fakt ist, es herrscht zwischen Isreal und Hisbollah ein offen ausgetragener bewaffneter Konflikt, die Hisbollah ist kein Staat somit greift das Völkerrecht nicht, aber das Völkergewohnheitsrecht und somit wäre auch das Kriterium für 2 Nr. 4 UN-Charta erfüllt.