Innovation in der Justiz: Online-Klagen für Fluggastrechte eingeführt
Das Bundesjustizministerium hat ein wegweisendes Onlineportal vorgestellt, das es Reisenden ermöglicht, ihre Fluggastrechte digital geltend zu machen. Nutzer können über eine standardisierte Vorab-Fragenliste prüfen, ob sie Anspruch auf Entschädigungen haben, und bei positiver Rückmeldung direkt online Klage erheben.
Diese Dienstleistung wird derzeit von sieben ausgewählten Gerichten bundesweit unterstützt, darunter Standorte in Bremen, Düsseldorf und Hamburg, die in der Nähe bedeutender Flughäfen angesiedelt sind. Voraussetzung für die Nutzung ist das Einrichten eines "Mein Justizpostfach"-Bürgerkontos mithilfe eines Online-Ausweises und einer Bund-ID.
Aktuelle Zahlen der Deutschen Richterzeitung zeigen, dass 2024 an den Gerichten der 20 größten Flughäfen Deutschlands 131.000 Fluggastklagen eingereicht wurden. Dies markiert einen Anstieg um 6.000 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Die meisten Klagen fordern Entschädigungen bei Flugausfällen oder Verspätungen, doch auch Reisemängel sind häufig Gegenstand der Beschwerden.
Legal-Tech-Plattformen dominieren momentan den Markt für Fluggastentschädigungen, indem sie Forderungen der Passagiere übernehmen und auf Erfolgsbasis arbeiten. Nutzer des neuen Portals dagegen behalten die volle Entschädigungssumme, müssen jedoch potenzielle Gerichtskosten und bei Misserfolg auch die Anwaltskosten der gegnerischen Partei tragen.
Das Portal für Fluggastrechte markiert nur den Anfang der digitalen Justizreform, so der geschäftsführende Bundesjustizminister Volker Wissing. Der Dienst sei ein Schritt in Richtung eines modernen Rechtsstaats, in dem Bürger ihre Rechte unkompliziert und digital durchsetzen können.