Initiatoren erhalten Lob für Pläne zum Verfassungsgerichtsschutz
Berlin - Die am Dienstag vorgestellten Pläne der Ampelkoalition sowie der Union zum Schutz des Verfassungsgerichts durch eine Grundgesetzänderung stoßen in den Ländern und in der Fachwelt auf Zustimmung.
"Dass sich eine breite überparteiliche Allianz zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts formiert hat, ist ein klares Zeichen an alle Feinde unserer Demokratie", sagte die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Niedersachsens Ressortchefin Kathrin Wahlmann (SPD), dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Unser Ziel muss es sein, gemeinsam einen starken Schutzwall um diesen Garanten unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats zu errichten. Es ist und bleibt dabei der richtige Weg, Regelungen zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern."
Die SPD-Politikerin fügte hinzu: "Ich gehe davon aus, dass die Länder nun zeitnah in den Einigungsprozess einbezogen werden, und hoffe sehr, dass wir schon bald zu einem von allen demokratischen Kräften in Bund und Ländern getragenen Konsens finden werden." Ein starkes und unabhängiges Verfassungsgericht sei eine tragende Säule des demokratischen Rechtsstaats, so Wahlmann. Der verbesserte Schutz des Bundesverfassungsgerichts müsse deshalb allen Demokraten im Land ein zentrales Anliegen sein.
Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Karpenstein, hatte zuvor bereits dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" gesagt, dass er die Einigung für "unbedingt notwendig" halte. "Es ist doch längst ein Gemeinplatz, dass Gewaltenteilung und Verfassungsgerichtsbarkeit unter dem Grundgesetz keineswegs besser abgesichert sind als etwa in Polen, Ungarn und vielen weiteren Staaten, in denen sich nationalpopulistische Regierungsmehrheiten handstreichartig die Justiz unterwerfen konnten."
Karpenstein fügte hinzu: "Wir brauchen aber gerade in politisch ungemütlicheren Zeiten eine funktionsfähige und unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit. Nur sie kann garantieren, dass die 75-jährige Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes auch in 75 Jahren noch fortgeschrieben werden kann."