Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen und Kliniken ab Mitte März
03. Dezember 2021, 00:00 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts) - Die angekündigte Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten soll ab dem 16. März 2022 gelten. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagausgaben) unter Berufung auf Kreise der Ampel-Parteien. Danach müssen alle bereits heute Beschäftigten und diejenigen, die ab 1. Januar 2022 neu beginnen, spätestens bis zum 15. März einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung vorweisen.
Alle, die ab 16. März 2022 ihre Tätigkeit starten, benötigen den entsprechenden Nachweis von Anfang an. Mit der Übergangsfrist hätten alle Betroffenen genug Zeit, sich jetzt noch impfen zu lassen, hieß es. Ausgenommen von der Pflicht sind Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Der Gesetzentwurf zur "einrichtungsbezogenen Impfpflicht" soll bis spätestens Mitte Dezember im Bundestag beschlossen werden. Ohne Nachweis darf die Tätigkeit nach den aktuellen Plänen nicht mehr ausgeübt werden. Eine Missachtung wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, die mit Bußgeldern geahndet wird. Mit der Gesetzesänderung sollen insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden. Vor allem in Pflegeheimen war es in der Vergangenheit immer wieder zu Covid-19-Ausbrüchen gekommen. So starben in einem Heim in Brandenburg mehrere Senioren, das Personal soll nur zur Hälfte geimpft gewesen sein.
Alle, die ab 16. März 2022 ihre Tätigkeit starten, benötigen den entsprechenden Nachweis von Anfang an. Mit der Übergangsfrist hätten alle Betroffenen genug Zeit, sich jetzt noch impfen zu lassen, hieß es. Ausgenommen von der Pflicht sind Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Der Gesetzentwurf zur "einrichtungsbezogenen Impfpflicht" soll bis spätestens Mitte Dezember im Bundestag beschlossen werden. Ohne Nachweis darf die Tätigkeit nach den aktuellen Plänen nicht mehr ausgeübt werden. Eine Missachtung wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, die mit Bußgeldern geahndet wird. Mit der Gesetzesänderung sollen insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden. Vor allem in Pflegeheimen war es in der Vergangenheit immer wieder zu Covid-19-Ausbrüchen gekommen. So starben in einem Heim in Brandenburg mehrere Senioren, das Personal soll nur zur Hälfte geimpft gewesen sein.