Hawalas im Visier: Schlag gegen illegale Geldtransfersysteme
Die hessische Justiz hat einen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen das informelle Finanzsystem Hawala erzielt. Vier Geldeinsammler und Kuriere wurden kürzlich zu Freiheitsstrafen verurteilt, wie die Staatsanwaltschaft in Frankfurt bekannt gab. Hintergrund dieser Maßnahme ist das Verbot des Hawala-Bankings in Deutschland gemäß des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.
Ursprünglich in der arabischen Welt entwickelt, bietet das Hawala-System eine Möglichkeit, Geld ohne Nutzung offizieller Bankkanäle zu transferieren. Vieles basiert auf Vertrauen und Gemeinsamkeiten in ethnischen Gruppen. Laut dem Bundesfinanzministerium ermöglicht es nahezu nicht nachverfolgbare Geldtransfers, was auch dem Bundesverfassungsschutz Sorge bereitet, da es zur Terrorfinanzierung beitragen kann. Nichtsdestotrotz dient es vielen Migranten als Mittel, um ihre Familien in der Heimat zu unterstützen.
Der Mechanismus von Hawala sieht vor, dass Geld gegen eine Gebühr bei einem Händler eingezahlt wird. Der anonyme Einzahler erhält ein Kennwort für den Geldempfänger im Zielland. Um finanzielle Ungleichgewichte auszugleichen, werden oft Bargeld-Kuriere eingesetzt, mit häufigem Ziel Dubai. Ein solcher Fall ereignete sich im Dezember 2020, als ein Deutscher eritreischer Herkunft am Frankfurter Flughafen mit 835.500 Euro aufgegriffen wurde. Dieses Geld kam von rund 3.000 Personen, die Angehörige in Eritrea unterstützen wollten. Der Kurier wurde im März dieses Jahres zu zwei Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt.
Ein Ehepaar äthiopischer Herkunft, das über 5,8 Millionen Euro in Deutschland einsammelte, erhielt ebenfalls Bewährungsstrafen, nachdem die Frau mit 485.000 Euro erwischt worden war. Dies war der erste Fall einer Verurteilung in Frankfurt wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bezüglich dieser Praktiken, kommentierte die Anklagebehörde.
Ein weiteres Beispiel für alternative Systeme ist der Fall eines Deutschen kamerunischer Herkunft, der mit den eingesammelten Geldern in Deutschland Wein und Champagner erwarb. Diese Waren wurden in Kamerun verkauft, und der Erlös kam Verwandten der Einzahler zugute. Er wurde mit einer Geldstrafe belegt, jedoch nicht als Mitglied einer kriminellen Vereinigung angesehen.