Berlin - Der Heidelberger Juraprofessor Hanno Kube äußert massive Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025. In einem Gutachten im Auftrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, über das der "Spiegel" berichtet, kritisiert Kube vor allem viel zu hohe ...

Kommentare

(5) thrasea · 09. September 2024
@4 Hättest du nur den Link gelesen, dann hättest du nicht solche Fantasien oder gar Verschwörungstheorien entwickeln müssen. Das erste Sondervermögen, mit dem der Begriff eingeführt wurde, war das ERP-Sondervermögen, mit dem die Bundesregierung Mittel aus dem European Recovery Program (ERP) auf Basis des Marshall-Plans verwaltet hat. Damit wurde die KfW gegründet und der Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft gefördert. Es war wirklich ein Vermögen, keine Schulden.
(4) Polarlichter · 09. September 2024
@3 Dennoch hast du recht, dass dieses Wort ein schöner Euphemismus ist, der einer Augenwischerei gleichkommt. Da die Gesetzgebung durch die Politik gestaltet wird, kann man sich durchaus denken, dass sich die Schaffer vor Jahrzehnten eben dieses als Instrument clever zurechtlegten.
(3) ticktack · 09. September 2024
@2 Danke für den Hinweis! War mir nicht bekannt. Im Zusammenhang mit Schulden ist der Begriff dennoch irreführend.
(2) thrasea · 09. September 2024
@1 Es ist aber nun mal ein Wort, das (schon lange Zeit) im Grundgesetz steht und verwendet wird. Sondervermögen sind auch nicht grundsätzlich neue Kredite, sondern können auch eigene Einnahmen haben (z. B. der Klima- und Transformationsfond mit Einnahmen aus dem deutschen und EU-Emissionshandel). <link>
(1) ticktack · 09. September 2024
Alleine der Begriff Sonder-"Vermögen" ist schon ein Propaganda-Wort: Denn es beschreibt Schulden. Also Bitte Sonderschulden wegen Corona, Bundewehr, Klima, Fluthilfe und anderen. Dies ganz unabhängig von der Frage nach der Schuldenbremse.
 
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