Luxemburg (dpa) - Wer ein Zugticket kauft, muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) künftig wohl nicht mehr angeben, ob eine Anrede als «Herr» oder «Frau» erfolgen soll. Die Geschlechtsidentität des Kunden sei keine Information, die für den Erwerb eines Fahrscheins erforderlich ...

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