Gerichtsentscheidung: Klagen wegen unwirksamer Erkältungsmittel-Zutat abgewiesen
In einem wegweisenden Urteil wurden rund 100 Klagen, die sich mit einer angeblich unwirksamen Zutat in Erkältungsmitteln beschäftigten, eingestellt. Der Vorwurf, dass das enthaltene Mittel in bestimmten Produkten keine Wirkung zeigt, wurde von den Gerichten nicht bestätigt.
Die Entscheidung fiel nach eingehender Prüfung der vorgelegten Beweise und Argumente der Klägerseite. Diese hatten behauptet, dass Konsumenten durch die beworbene Wirksamkeit der Produkte irregeführt worden seien.
Die Hersteller hingegen konnten die Wirksamkeit der Inhaltsstoffe durch eigene Studien und Expertengutachten untermauern. Dieses Urteil dürfte für die beteiligten Pharmaunternehmen ein erheblicher rechtlicher und wirtschaftlicher Erfolg sein.
Der Vertrauensvorschuss der Verbraucher für diese Produkte könnte durch die bestätigte Unbedenklichkeit weiter gestärkt werden.