Gericht rügt irreführende Klimaversprechen: Lufthansa muss Werbeaussagen anpassen
Das Landgericht Köln hat einem großen deutschen Luftfahrtunternehmen untersagt, bestimmte Werbeaussagen zu CO2-Ausgleich und -Reduktion weiter zu verwenden. Diese Entscheidung resultiert aus einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die vom Gericht vollumfänglich bestätigt wurde. Die Namen von Klägerin und Beklagter wurden nicht offiziell bekannt gegeben. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, verbietet es unter anderem, Emissionen durch Beiträge zu Klimaschutzprojekten als ausgeglichen zu bewerben, wenn die Erläuterungen zu diesen Projekten nicht ausreichend detailliert sind.
Besonders kritisch sah die Kammer die Bewerbung, dass Flugbuchungen durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe CO2-Emissionen reduzieren. Ein Sprecher des Luftfahrtunternehmens erklärte, man sei sich des Urteils bewusst und prüfe es bereits sorgfältig. Die DUH wertet den Entscheid als entscheidenden Erfolg gegen "irreführende Werbung", die den Eindruck erwecke, Flugreisen könnten durch zusätzliche Gebühren klimaneutral gestaltet werden.
Laut Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, vermittelt das Unternehmen seinen Kunden fälschlicherweise eine Klimaneutralität, die aufgrund unzureichender Kompensationsmaßnahmen nicht gegeben sei. Die Bemessung der CO2-Emissionen und deren Anteil an der Klimaschädlichkeit eines Fluges bleibe für die Verbraucher unklar. Resch betonte, dass die Täuschung der Kunden besonders verwerflich sei, da Flugreisen eine gravierende Belastung für das Klima darstellen.
Das betroffene Unternehmen versichert indes, dass es beständig an Projekten arbeite, um die Umweltauswirkungen des Fliegens zu verringern und Ressourcen effizient einzusetzen.