Bremen (dpa) - Auch streng religiöse Eltern dürfen nach einem Gerichtsurteil ihre Kinder nicht einfach aus Glaubensgründen von Klassenfahrten befreien lassen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen entschied, dass die Befreiung von schulischen Pflichtveranstaltungen aus Gründen der religiösen Erziehung ...

Kommentare

(10) Gizblo72 · 03. Dezember 2013
Vielleicht zahlt heute der Staat, aber vor 25 Jahren noch nicht. Außerdem durfte bei uns auch der eine oder andere aus gesundheitlichen Gründen Zuhause bleiben, bzw. während der Klassenfahrt in andere Klassen unterkommen. Eine Pflicht zur Teilnahme bei Klassenfahrten bestand bei uns jedenfalls noch nicht ... nur Schulpflicht !
(9) dedd1 · 03. Dezember 2013
Höhstens aus disziplinarische Massnahmen musste zu Hause bleiben.
(8) dedd1 · 03. Dezember 2013
Wegen Geld muss keiner zu Hause bleiben.
(7) dedd1 · 03. Dezember 2013
Wenn du nicht Zahlen kannst zahlt bei uns der Staat oder der Förderverein der Schule
(6) k308983 · 03. Dezember 2013
@4, wer nicht mitfährt, kommt für die Zeit in eine andere Klasse
(5) Gizblo72 · 03. Dezember 2013
So ganz stimmt die Pflicht aber nicht, denn wenn z.B. aus finanziellen Gründen eine Teilnahme nicht möglich ist, bleibt immer noch der Unterricht in Parallelklassen oder ähnlichem. Das war jedenfalls bei mir damals so gewesen.
(4) dedd1 · 03. Dezember 2013
@2 Natürlich, wie es das Wort Schullandheim schon sagt. Oder denkste das du in der Zeit Ferien hast wenn du nicht mitfährst?
(3) dedd1 · 03. Dezember 2013
Na was soll „dann“ kommen? Wenn Gerichtsurteile in naher Zukunft anders ausgehen, natürlich ne Klagewelle von Christen wegen Bevorzugung der nicht Christlichen Minderheit.
(2) Perlini · 03. Dezember 2013
Klassenfahrten sind Pflicht!?
(1) ichwarsnicht · 03. Dezember 2013
Was kommt denn als nächstes? Erst war die Debatte wegen des Schwimmunterrichts, jetzt kommen die Klassenfahrten und dann????
 
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