Lübeck (dpa) - Die Alkoholexzesse eines 18-jährigen Schülers in Geesthacht sind in einer furchtbaren Bluttat und fünf Jahren Jugendstrafe geendet. Das Landgericht Lübeck verurteilte den Heranwachsenden am Montag wegen Totschlags, weil er im März seinen Großvater mit zahlreichen Messerstichen in den ...

Kommentare

(6) FrankOPunkt · 10. Oktober 2022
@5 Dass das als Totschlag gewertet wird, ist ja schlimm genug, genauso wie eine derart milde Strafe dafür.
(5) storabird · 10. Oktober 2022
@4 Bei Totschlag gibt es kein lebenslänglich und schon garnicht beim Jugendstrafrecht.
(4) FrankOPunkt · 10. Oktober 2022
@3 Lebenslänglich natürlich.
(3) storabird · 10. Oktober 2022
@1 Was für ein Urteil wäre für dich denn angemessen?
(2) tastenkoenig · 10. Oktober 2022
findet die Staatsanwaltschaft offenbar nicht
(1) k433234 · 10. Oktober 2022
Das Urteil, nur lächerlich.
 
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