Flughafen Dortmund: Rechtsstreit um erweiterte Betriebszeiten endgültig beigelegt
Der Flughafen Dortmund erhält grünes Licht, seine Betriebszeiten auch zukünftig flexibel zu gestalten. Nach einem über zehn Jahre währenden Rechtsstreit ist das Verfahren zur Ausweitung der Randstunden offiziell abgeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im August 2024 die Einwände dreier Privatpersonen zurückgewiesen und eine Revision ausgeschlossen. Mit dem Ablauf der Frist für eine Nichtzulassungsbeschwerde ist der Fall nun endgültig entschieden.
Flugzeuge dürfen somit in Dortmund weiterhin zwischen 06.00 und 22.00 Uhr planmäßig starten, während verspätete Abflüge bis 22.30 Uhr gestattet sind. Planmäßige Landungen sind ebenfalls von 06.00 bis 22.00 Uhr zulässig, mit der Möglichkeit, im Schnitt vier Landungen täglich bis 23.00 Uhr durchzuführen. Verspätete Landungen sind bis 23.30 Uhr machbar. Zudem sind monatlich bis zu 16 verspätete Starts und Landungen erlaubt, jede darüber hinausgehende Bewegung muss von der örtlichen Luftaufsicht individuell genehmigt werden.
Der Konflikt, der 2014 mit einer Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster begann, führte seither zu regelmäßigen Auseinandersetzungen vor Gericht. Beteiligte waren unter anderem die Anwohner, die Stadt Unna und der Flughafen selbst. Jetzt, da die rechtlichen Differenzen endgültig ausgeräumt sind, steht der flexiblen Nutzung der Betriebszeiten in Dortmund nichts mehr im Wege.