@
5 Ach ja, das liebe Grundrecht nach Art2 Abs2 GG wird ja immer wieder gerne von den Protagonisten harter staatlicher Maßnahmen zitiert. Dieses Grundrecht ist als Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt, die sich gegen körperliche Unversehrtheit richtet, konzipiert worden. Das es jetzt als Basis für massive Angriffe auf andere Grundrechte dienen soll, ist mehr als pervers. @
6 Ach die FDP... die einzig vernünftige Partei im Deutschen Bundestag!!!