Fachartikel: Norm für die "Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitung" in neuer Ausgabe
Normentwurf zur EN ISO 20607

20. März 2025, 08:00 Uhr · Quelle: Pressebox
Fachartikel: Norm für die
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Fachartikel - Norm für die Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitung in neuer Ausgabe
Am 15.2.2025 veröffentlichte Austrian Standards einen Normentwurf zur EN ISO 20607, der grundlegende Anforderungen für die Betriebsanleitung von Maschinen behandelt. Die finale Norm wird bis spätestens 20.1.2026 erwartet und bringt neue Aspekte zur digitalen Bereitstellung von Betriebsanleitungen mit sich.

Vils, 20.03.2025 (PresseBox) - Am 15.2.2025 veröffentlichte Austrian Standards einen Normentwurf zur EN ISO 20607 (Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitung – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze (ISO/DIS 20607:2025). Dieser Beitrag gibt Einblicke in die wesentlichen Neuerungen im Zuge des Normentwurfs im Vergleich zur bisherigen Ausgabe von 2019.

Hinweis: Aufgrund von Stellungnahmen von Anwendern kann die finale Fassung der Norm vom vorliegenden Entwurf abweichen, sobald uns neue Erkenntnisse zur Norm vorliegen wird dieser Artikel zeitnah überarbeitet. Abonnieren Sie am besten unseren Newsletter, den CE-InfoService und verpassen Sie keine relevanten News!

Wann kommt die neue Norm EN ISO 20607?

Das Nachfolgeprojekt ISO/DIS 20607 befindet sich derzeit in der sogenannten "Umfragephase". Der aktuelle Status „DIS ballot initiated: 12 weeks“ bedeutet, dass der internationale Normentwurf am 7.2.2025 bestätigt wurde und ab diesem Tag in den darauffolgenden 12 Wochen kommentiert werden kann.

Am 15.2.2025 wurden diese Normentwürfe der nationalen Normungsorganisationen (DIN für Deutschland bzw. Austrian Standards für Österreich) zur öffentlichen Stellungnahme veröffentlicht, dies ist für Normenanwender in Österreich bis11.4.2025möglich.

Am 20.1.2025 war zuvor der Normungsauftrag der EU-Kommission an CEN/CENELEC erschienen, welcher die Erarbeitung harmonisierter Normen für die neuen bzw. geänderten Anforderungen derMaschinenverordnung (EU) 2023/1230einfordert. Der Stichtag zur spätesten Annahme dieser Norm durch CEN/CENELEC ist (wie für sämtliche andere Normen des Mandats) auf den20.1.2026festgelegt, genau ein Jahr vor Gültigkeitsbeginn der neuen MVO. Somit kann bis spätestens zu diesem Termin wohl auch mit der neuen, finalen Normenausgabe der EN ISO 20607 gerechnet werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Fachbeitrag "Neue Maschinenverordnung: Status harmonisierter Normen".

Was deckt die Norm EN ISO 20607 für Betriebsanleitungen ab?

DieEN ISO 20607behandelt als Typ-B-Norm zurSicherheit von Maschinendie grundlegenden Anforderungen, die speziell Maschinenhersteller für die sicherheitsrelevanten Bestandteile einer Betriebsanleitung berücksichtigen müssen.

Die harmonisierte Norm:

  • Ergänzt die Anforderungen derENISO 12100bezüglich Benutzerinformationen
  • Behandelt den sicherheitsbezogenen Inhalt, die Struktur und die Darstellung der Betriebsanleitung
  • Deckt alleLebensphasen einer Maschineab
  • Dient als Hilfestellung für Maschinenhersteller für konforme Betriebsanleitungen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (bzw. in der neuen Ausgabe nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230)
Sie istkeineallgemeine Anleitung zur Erstellung technischer Dokumentationen, sondern konzentriert sich spezifisch auf sicherheitsrelevante Inhalte inMaschinen-Betriebsanleitungen.Dies grenzt sie insbesondere von der Fachnorm EN IEC/IEEE 82079-1 ab, welche als deutlich umfassenderes Dokument die technische Kommunikation im Detail abbildet.

Details dazu, auf welche der beiden Normen Hersteller​ von Maschinen idealerweise zurückgreifen sollten, finden Sie im Fachbeitrag von Martin Rieder über "Betriebsanleitungen für Maschinen".

Was fordert der Gesetzgeber bei Betriebsanleitungen für Maschinen (und dazugehörige Produkte)?

Die Pflicht zur Erstellung einerBetriebsanleitung definieren sowohl die Maschinenrichtlinie als auch die neue Maschinenverordnung :

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.7.4:

Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird.

Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Artikel 10 (7):

Die Hersteller gewährleisten, dass der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt die Betriebsanleitung und die Informationen nach Anhang III beigefügt sind. Die Betriebsanleitung kann in digitaler Form bereitgestellt werden. In der Betriebsanleitung und den Informationen ist das Produktmodell, dem sie entsprechen, klar zu beschreiben.

Speziell mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 besteht mit Gültigkeitsbeginn 20.1.2027 auch die Möglichkeit der Bereitstellung der Unterlagen in digitaler Form – eine Regelung, welche im Zuge desneuen Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie (Version 2.3)auch für die "alte" MRL eingeführt wurde.

Details hierzu finden Sie in Stefan Winklers Beitrag "Digitale Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen für Maschinen".

Was ändert sich mit der neuen Norm EN ISO 20607:2025?

Als Erstes ist festzuhalten, dass die geänderten Inhalte des Normentwurfs bisher noch nicht final sind, bis zum Erscheinen der endgültigen Normenausgabe können sich (vor allem im Zuge der öffentlichen Kommentierung) noch Änderungen ergeben.

Im Folgenden haben wir die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen bzw. Neuerungen aufgelistet:

  • Anhang ZB, Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden Verordnung (EU) 2023/1230.
    Anmerkung: Zusätzlich zum weiterhin verfügbaren Anhang ZA, welcher den Zusammenhang der Norm mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert
  • 1, Anwendungsbereich
    Anmerkung: Klarstellungen zum Anwendungsbereich wurden hinzugefügt, dass dieses Dokument Anforderungen für die Gestaltung der Betriebsanleitung aller Arten von Maschinen enthält, jedoch keine Cybersicherheitsanforderungen sowie selbstlernende Verhaltensweisen von Maschinen behandelt
  • 5.2.2.3, Notfälle
    Anmerkung: Neue Informationen bezüglich erforderlicher Vorkehrungen, Vorrichtungen und Mittel zur Rettung von Personen wurden als zusätzliches Listenelement hinzugefügt;
  • 5.2.3, Maschinenübersicht
    Anmerkung: Genauere Beschreibungen der Steuerung und Anzeige(n) wurdenangegeben (f);
  • 5.2.5.4, Überprüfen und Prüfen der Sicherheitssysteme
    Anmerkung: Anpassungen in der Begrifflichkeit: Neue Begriffe "Überprüfen", "sicherheitsbezogen" sowie "Rückweisung"
  • 5.2.8, Produkt- oder Kapazitätsumstellungen
    Anmerkung: Geänderte Terminologie in Titel und Auflistung
  • 7.2, Anforderungen für vollständig digitale Betriebsanleitungen
    Anmerkung: Maschinen mit ausschließlich digitalen Betriebsanleitungen müssenInformationen tragen, aus denen hervorgeht, wie auf die digitale Betriebsanleitung zugegriffen werden kann
  • 7.2.2, Wesentliche Sicherheitsinformationen für nicht gewerbliche Verwendung
    Anmerkung: Esmüssen wesentliche Sicherheitsinformationen bezüglich Inbetriebnahme und Betrieb auf einem physikalischen Medium mit der Maschine geliefert werden.
Stefan Winkler, Geschäftsführer der Winkler GmbH und Experte im Bereich der Technischen Redaktion, zu den geplanten Änderungen des Normentwurfs:

"Bei den redaktionellen Empfehlungen bleibt die EN ISO 20607 bei den bekannten Anforderungen für Print-Anleitungen und übernimmt die Bedingungen für die Bereitstellung digitaler Betriebsanleitungen aus dem EU-Recht.
Durch die engere Verflechtung mit der neuen EN ISO 12100 erhält die Benutzerinformation durch die (neue) Definition „Maßnahme zur Risikominderung“ (prEN ISO 12100:2024, Abs. 3.22) einen höheren Stellenwert für herstellende Unternehmen.
"

Wie ist das Zusammenspiel der EN ISO 20607 zur neuen EN ISO 12100 definiert?

Anfang des Jahres wurde imNormentwurf zur neuen EN ISO 12100eine detaillierte Verbindung der beiden Normen erläutert. In der prEN ISO 12100:2025 wurde Abschnitt 6.4 (Benutzerinformation) um die Möglichkeit zur Bereitstellung der Unterlagen in ausschließlich elektronischer Form ergänzt.

Darüberhinaus zeigt diese Norm explizit eine Verbindung der beiden Normen auf, mit dem Hinweis, dass die Begleitunterlagen (Betriebsanleitung) künftig die Anforderungen derNorm EN ISO 20607erfüllen müssen. Dies deckt sich damit mit der Neuveröffentlichung des Abschnitts 7.2 der neuen EN ISO 20607 (Anforderungen für vollständig digitale Betriebsanleitungen) – diese Inhalte werden dadurch zum elementaren Bestandteil einer jeden Maschine mit digitalen Benutzerinformationen.

Abzuwarten bleibt noch die Überarbeitung von Anhang A (Zusammenhang zwischen EN ISO 20607 und EN ISO 12100). Diese Entsprechungstabelle orientiert sich bisher lediglich an der aktuell gültigen Normenausgabe der EN ISO 12100:2010, unter Umständen wird hier noch eine weitere Gegenüberstellung der Norm mit der EN ISO 12100:2025 nachgereicht.

Fazit

Der Entwurf der prEN ISO 20607 stellt im Wesentlichen eine redaktionelle Überarbeitung ohne größere inhaltliche Überraschungen dar. Hauptaugenmerk der Änderungen liegt auf Aspekten der digitalen Betriebsanleitung, welche bereits seit 2023 schrittweise mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sowie der neuen Version 2.3 des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie kommuniziert wurden.

Obwohl nicht wesentlich überarbeitet dürfte die EN ISO 20607 gerade durch diese Komponenten eine Aufwertung erfahren – durch die noch engere Verflechtung mit der neuen EN ISO 12100 könnte die Norm somit (noch vor der EN IEC/IEEE 82079-1) die Quelle Nr. 1 für die Erstellung der Betriebsanleitung sein.

Autoren:

Daniel Zacek-Gebele, MSc
Produktmanager bei IBF für Zusatzprodukte sowie Datenmanager für die Aktualisierung der Normendaten am Safexpert Live Server. Studium der Wirtschaftswissenschaften in Passau (BSc) und Stuttgart (MSc) im Schwerpunkt International Business and Economics.

E-Mail:daniel.zacek-gebele@ibf-solutions.com|www.ibf-solutions.com

Stefan Winkler

Geschäftsführer der Winkler GmbH. Zertifizierter Product Compliance Officer ISO/IEC 17024; langjährige Tätigkeiten in der Entwicklung/Konstruktion, Technischen Redaktion, CE-Beratung und CE-Projektleitung.

E-Mail: stefan.winkler@winklergmbh.de
WinklerGmbH |www.winklergmbh.de

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