Karlsruhe - Der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Huber hält die geplante Grundgesetzänderung zur Lockerung der Schuldenbremse für verfassungswidrig. "Meines Erachtens handelt es sich um verfassungswidriges Verfassungsrecht", sagte Huber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Freitagausgabe). ...

Kommentare

(22) thrasea · Freitag um 17:52
@21 Merkst du denn nicht, dass das "schlauer sein" aus deinem eigenen Kommentar @17 kommt? Wenn das ein wunder Punkt für dich ist, dann lass es doch einfach. Argumentiere sachlich, ohne auf die persönliche Ebene zu gehen, dann wirst du auch sachliche Antworten erhalten. @18 Ich hatte bisher nicht den Eindruck, dass es hier um Gießkanne geht. Hast du dafür ein konkretes Beispiel, eine konkrete Äußerung von maßgeblichen Politikerïnnen? Und welche politischen Ränder meinst du?
(21) tchipmunk · Freitag um 17:43
@20 Ich sehe es eher als ziemlich erbärmliche Angeberei. Dann fühl Dich halt schlauer. Weisst Du, das ist mir sowas von wurscht Dein Geschreibsel. @18 So ist es. Dass ich hier mit teils extremen politischen Außenflanken diskutiere, ist mir schon klar.
(20) Sonnenwende · Freitag um 17:12
@17 Oh Mann , hör endlich auf deine eigenen Defizite auf mich oder andere zu projizieren, denn du hast nicht verstanden. Das was ich geschrieben habe, haben heute sogar zwei Ministerpräsidenten im Bundesrat formuliert.Und ja, schlauer als du bin ich allemal.
(19) thrasea · Freitag um 17:01
@14 Die Landesverfassungsgerichte haben sich über die Ablehnung aus formalen Gründen hinaus geäußert. Das habe ich deutlich in meinen Kommentaren geschrieben. Peter Huber vertritt hier wohl eine Minderheitenmeinung. Sonst mag sich niemand seiner Sicht anschließen. Die weitaus verbreitetere Meinung ist:Das Gesetz ist vielleicht nicht schön, das Gesetzgebungsverfahren und die Umstände nicht gerade glücklich –aber es ist verfassungsrechtlich nicht angreifbar.Das haben bisher alle Gerichte bestätigt
(18) Polarlichter · Freitag um 16:53
Es ist auch die Frage, ob man an den politischen Aussenflanken dies verstehen will. Schliesslich wollen einige schlicht das Giesskannenprinzip wie in der Finanzkrise. Hauptsache 100 Mrd. rausdonnern, ob nun effektiv oder nicht, verschwenderisch oder nicht, spielt keine Rolle.
(17) tchipmunk · Freitag um 16:50
@15 Du hast gar nicht verstanden, was der Ex-Verfassungsrichter überhaupt aussagen wollte und das Prinzip der Länderautonomie hast Du auch nicht verstanden. Aber Du bist ja wieder mal schlauer als ein Verfassungsrichter.
(16) Pontius · 21. März um 05:05
Der Bundesrat nickt seine eigene Enteignung ab? Na dann ist ja alles gut. Und da er der einzige mit dieser Meinung zu sein scheint, macht er hier wohl den Lars Feld.
(15) Sonnenwende · 21. März um 04:45
@10 Du hast mal wieder nicht erfasst, was ich geschrieben habe. Nochmal für dich: wäre die Argumentation des Herrn Huber schlüssig bestünde der Eingriff in die Verfassungshoheit der Länder bereits seit 2009. Wie @thrasea angedeutet hat, wurde das auch schon längst geprüft und für nicht zutreffend befunden, und nicht erst jetzt zu den Eilanträgen der FDP. Die Argumentation des Herrn Huber ist also nicht nur nicht schlüssig, er scheint auch nicht auf dem Laufenden zu sein.
(14) tchipmunk · 21. März um 00:01
Eine Ablehnung aus formalen Gründen ist ja noch keine inhaltliche Wertung des Gerichts. Ob etwas verfassungswidrig ist, ist doch meist eh eine komplizierte Angelegenheit und vorher nicht "soo" klar. Man kann daher die Kritik eines Ex-Verfassungsrichters auch als Warnung verstehen, wo das Ganze enden kann, nämlich wieder vor dem BVerfG. Dann lieber die Schuldenbremse im Grundgesetz richtig abändern und nicht nur halbherzig, und nicht nachträglich in die Verfassungsgebung der Länder eingreifen.
(13) thrasea · 20. März um 23:10
Auch der Staatsgerichtshof Bremen hat entschieden, dass die geplante Grundgesetzänderung keine unmittelbare Wirkung auf die Landesverfassung habe. Tja, scheint dann doch nicht so klar verfassungswidrig zu sein, wie manche es sehen (oder besser: wie manche es gerne hätten)?
(12) thrasea · 20. März um 23:10
Gesetzgebungsverfahren bekannt war und erörtert wurde. Insgesamt wurde sie dabei nicht als verfassungswidrig bewertet, auch die Landesregierung sah das so. Auch in NRW wurde der FDP-Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof hat zusätzlich klargestellt, dass die Regelung zur Schuldenbremse in der NRW-Verfassung von den Änderungen nicht unmittelbar betroffen wäre. Die FDP konnte nicht schlüssig darlegen, warum die NRW-Schuldenbremse in ihrer Wirkung beeinträchtigt sei.
(11) thrasea · 20. März um 23:10
Die FDP-Fraktionen von vier Bundeländern haben Eilanträge bei den Verfassungsgerichten ihrer Länder gegen die Verfassungsänderung gestellt. In den Anträgen wurde u. a. das gleiche Argument verwendet, das Huber hier genannt hat. Die FDP ist damit in allen 4 Bundesländern abgeblitzt. Hessen hat den Antrag aus formalen Gründen abgewiesen (die FDP-Fraktion war dort gar nicht klageberechtigt). BaWü hat einen Eilentschluss abgelehnt. In der Begründung wird darauf verwiesen, dass die "Problematik" im
(10) tchipmunk · 20. März um 19:50
@6 Nein, das ist nicht unlogisch, die eigene Verfassungsgebung der Länder muss sich natürlich auch im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Das ist hier eine Grundsatzfrage der Verfassungsautonomie für die Länder. Auch das Verändern/Einräumen von finanziellen Spielräumen, und den Ländern es freistellen, ob sie es ausschöpfen, wäre ein Verfassungseingriff, da dies Schranken setzt oder Schranken lockert. Ob die Schranke zufällig bei 0,35% ist, ist unerheblich, es verletzt die Autonomie.
(9) W_A_H · 20. März um 19:41
@8 "eine maximale Schuldenaufnahme von 0,35% vorgegeben" dann ist es nur der Punkt, der hier angesprochen wird und zutrifft. Länder und Bund sind da aber immer bekannt für Auseinandersetzungen wer was darf. Also hat er sich wohl nur eine Spitzfindigkeit gesucht (Richter :hust:) um das als Argument zu bringen.
(8) thrasea · 20. März um 19:36
@7 Nein, so ist das nicht. Die Länder können weiterhin selbst entscheiden, wofür sie ihr Geld ausgeben. Daran ändert das Gesetz nicht. Es wird nur eine maximale Schuldenaufnahme von 0,35% vorgegeben, falls die Länder bisher striktere Regeln in ihrer Landesverfassung stehen hatten. Das heißt aber nicht, dass die Länder diesen Spielraum auch ausnutzen müssen und zur Aufnahme von Krediten gezwungen wären. Insofern kann ich die Kritik von Huber nicht nachvollziehen.
(7) W_A_H · 20. März um 18:53
Ist doch eindeutig. Vorher konnte das Land selber eine Anhebung oder Senkung gegenüber dem Bund anmelden und frei mit dem Geld verwalten. Jetzt müssen Sie vorgeben für was das Geld verwendet wird und bekommen die Summe vorgegeben.
(6) Sonnenwende · 20. März um 18:46
Die Argumentation des Herrn Huber ist unlogisch. Entweder die Länder können die Schuldenbremse selbst verändern - dann fragt man sich, warum sie es nicht schon getan haben, denn dass die Schuldenbremse der Länder bisher keine neue Aufnahme von Krediten wie im Bund bis 0,35 des BIP erlaubte darüber wird ja schon länger gejammert. Oder die Schuldenbremse von 2009 verpflichtet über den Bund auch die Länder, dann wäre nach Herrn Huber ja schon 2009 die Verfassungsautonomie der Länder verletzt worden
(5) tchipmunk · 20. März um 18:19
@4 Die Frage, ob die Regel vorher schon für den Bund galt, ist doch obsolet. Der Peter Huber kritisiert den Versuch, dass der Bund in die Verfassungsautonomie der Länder eingreifen will, um die Schuldenbremsen der Länder zu ändern / außer Kraft zu setzen. Ob dadurch die Länder die bisherige Bundesregel übergestülpt bekommen oder eine andere, ändert ja am Eingriff nichts, es bliebe ein Eingriff, der ggf. verfassungswidrig ist.
(4) Pontius · 20. März um 18:07
@3 "Nach der Schuldenbremse von 2009 durften sie gar keine neuen Schulden machen. Jetzt dürfen sie alle zusammen Kredite bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Es gilt jetzt also für die Länder die Regel, die bisher schon für den Bund galt." <link> davon *blubb*
(3) tchipmunk · 20. März um 18:02
@2 Von was blubberst Du?
(2) Pontius · 20. März um 17:56
Die Schuldenbremse der Länder soll aufgehoben werden? Sollen die nicht nur die Regelungen des Bundes bekommen? @1 Beziehst du dich noch auf den Artikel oder blubberst du einfach wieder vom freien Markt?
(1) Brutus70 · 20. März um 17:47
Ach was kümmern solche Nebensächlichkeiten, die Parteien sehen den Staat doch schon seit Jahren als Selbstbedienungsladen. Da kommt es auf ein paar Hundert Milliarden Euro mehr Schulden doch nun wirklich nicht an, der Steuerzahler kann schließlich unendlich gemolken werden. Das scheinen Merz und Co. jedenfalls tatsächlich zu glauben, wenn sie sich da nur nicht irren...
 
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