Jetzt ist es offiziell: „Eva’s Blumenladen“ geht klar Für viele ein Schreckensbild der deutschen Rechtschreibung: Der Apostroph vor dem Genitiv-S. „Eva’s Blumenladen“ oder „Peter’s Taverne“ – jahrelang galt das als „Deppenapostroph“, jetzt ist es erlaubt. Doch bevor jemand das Abendland untergehen ...