EuGH-Urteil bringt Bewegung in die Fußball-Transferregeln
Ein kürzlich ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat für Aufsehen in der Fußballwelt gesorgt, da es die bestehenden Transferbestimmungen der FIFA infrage stellt. Die Rechtsprechung verdeutlicht, dass die bisherigen Regeln die Bewegungsfreiheit professioneller Fußballer einschränken, insbesondere wenn diese ihre Karriere bei einem neuen Verein fortsetzen möchten. Nach den derzeitigen FIFA-Bestimmungen müssen Spieler, die einen Vertrag vorzeitig und ohne triftigen Grund beenden, eine Entschädigung an ihren alten Verein zahlen. Wenn der Spieler zu einem neuen Verein wechselt, haftet dieser ebenfalls für die Entschädigung. Diese Regelung wurde im Zusammenhang mit dem Fall des ehemaligen französischen Spielers Lassana Diarra als rechtswidrig eingestuft, was nun Anpassungen der Transferregelungen nach sich ziehen könnte. Dariusz Mioduski, Vizepräsident der European Club Association (ECA) und Eigentümer von Legia Warschau, sieht darin keinen Grund zur Beunruhigung. Er betont, dass das Urteil vor allem den Top-Spielern zugutekommt und keine fundamentalen Veränderungen im bestehenden System bewirkt. Vielmehr gehe es darum, in bestimmten Situationen etwas mehr Augenmaß walten zu lassen. Der Fall Diarra lenkte bereits 2014 Aufmerksamkeit auf sich, als er Lokomotive Moskau verließ und daraufhin in einen Streit mit der FIFA geriet. Ein Angebot vom belgischen Verein Charleroi zerschlug sich, da die FIFA das Internationale Transferzertifikat verweigerte. Der EuGH stellte klar, dass auch solche Verweigerungen unzulässig sind. Jan-Christian Dreesen, CEO von Bayern München und ebenfalls ECA-Vizepräsident, stellte klar, dass das Urteil nicht bedeutet, dass Spieler Verträge nun ohne Konsequenzen auflösen können. Welche Auswirkungen diese Entscheidung genau haben wird, bleibt abzuwarten.