EU plant Aufnahme des UN-Hochseeschutzabkommens in europäisches Recht
Die Europäische Kommission hat einen bedeutenden Vorstoß unternommen, um den Schutz der Hochsee zu verstärken. Der jüngste Vorschlag sieht vor, das Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen in das europäische Recht zu integrieren. Diese Initiative betont die Dringlichkeit, den Schutz unserer Ozeane global zu etablieren.
Ein zentrales Ziel ist dabei der Schutz von mindestens 30 Prozent der Hochseegebiete bis 2030. Zu diesem Zweck sollen umfassende Schutzgebiete eingerichtet und umfassende Umweltbewertungen für geplante Aktivitäten in internationalen Meeren verpflichtend werden. Der Zeitplan sieht vor, dass diese Regelungen spätestens bis zur nächsten UN-Ozeankonferenz 2025 in Kraft treten.
Die EU beschreibt das Abkommen als Meilenstein im globalen Naturschutz. Vor seiner Verabschiedung im Jahr 2023 wurden die internationalen Gewässer oft als weitgehend ungeregelt betrachtet. Mit der Verankerung im EU-Recht sollen die Mitgliedsstaaten effektiv bei der Umsetzung unterstützt werden.